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Haftung für Foren-Einträge erst ab Kenntnis

Vladimir am 16. 06. 2006 um 12:53 Uhr

Das hört sich schon mal viel besser an als das was in den letzten Wochen zu vernehmen war:

Das OLG Düsseldorf hat in einer aktuellen Entscheidung (Urt. v. 07.06.2006 – Az.: I-15 U 21/06) festgestellt, dass ein Forums-Betreiber für fremde, rechtswidrige Dritt-Einträge erst ab Kenntnis haftet.

Allerdings gilt die Entscheidung im konkreten Fall für einen Forumsbetreiber der den Forum nichtkommerziellen Gründen betrieben hat. Die Frage in wie fern ist dies für ein kommerzielles Forum relevant ist.

Die ganze Meldung gibt es bei Dr. Bahr.

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Ein Kommentar

  1. 1.UrteilsBlog

    Trackback vom 28. June 2006 um 19:10

    Forenhaftung: Keine Überwachungspflicht für Forenbetreiber…

    Das OLG Düsseldorf hat in Fortsetzung der Rechtsprechung des BGH entschieden, dass den Betreiber eines nicht professionell geführten Forums im Internet keine allgemeine Überwachungspflicht für die Inhalte in seinem Forum trifft.

    …..

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