Unnötige und gefährliche Angaben im Impressum

Der Einsatz von irgendwelchen Disclaimern im Impressum war schon immer recht fragwürdig. Ich erinnere noch an den berühmten Satz:

Ich distanziere mich ausdrücklich von dem Inhalt der verlinkten Seiten

der früher auf sehr vielen Websites zu lesen war. Das dieser Satz zum einen die Webmaster nicht wirklich schützte und auch auf einem Missverständnis aufbaute war vielen nicht bekannt und es hat lange gedauert bis es sich herumgesprochen hat. Siehe auch den Artikel von Michael Jendryschik mit dem Namen Warum Disclaimer dem WWW schaden.

Es gibt aber Angaben im Impressum bzw. Disclaimer, die nicht nur unnütz sind und Platz verschwenden sondern auch gefährlich bzw. teuer werden können:

Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt

Das ist so ein Satz der unter Umständen dem Betreiber einer Website eine saftige Abmahnung bescheren kann. Warum? Siehe dazu die zwei folgenden Quellen:

Die in Bezug genommene Klausel widerspricht §12 Abs.1 Satz 1 UWG, der besagt, dass im Falle einer unlauteren Wettbewerbshandlung nicht sofort ein gerichtliches Verfahren einleiten, sondern den Handelnden zunächst abmahnen und ihm so Gelegenheit geben soll, den Streit durch Abgabe einer mit einer Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen.

Quelle: www.udl-intermedia.com

grundsätzlich kann gesagt werden, überall wo “Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt” drübersteht, kann nur Mist drin sein. Womit mit Mist die Darstellung und Behauptung einer Rechtslage und Rechtssprechung gemeint ist, die es nicht gibt, nie gegeben hat und voraussichtlich auch nie geben wird.

Quelle: www.e-juristen.de

Also seid vorsichtig, wenn ihr irgendwelche Disclaimer übernimmt.

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10 Kommentare

  1. Ich verstehe eh nicht, warum von allen die Angaben im Impressum so aufgebläht werden. Die Pflichtangaben rein und fertig.

    Alles andere ist pure Selbstbejubelung: Dass man z.B. Bilder oder Texte nicht ohne vorherige Genehmigung kopieren/nutzen darf, ist gesetzlich geregelt. Das muss man nicht nochmal auf der Website schreiben.

    Und dass man sich von Links distanziert, ist auch Quatsch: Ein Link ist ja in den meisten Fällen eine Empfehlung. Zum Beispiel, weil man eine Website toll findet. Warum sollte man sich von seiner eigenen Meinung distanzieren? :mrgreen:

  2. Sehr schicker Hinweis. Wie aber jemand auf die Idee kommt, in seinem Impressum per Klausel eine Abmahnung (also das, weswegen man überhaupt erst ein vernünftiges Impressum anlegt) ausschließen zu wollt, ist mir ein Rätsel. Gewisse Subjekte fühlen sich doch gerade durch sowas erst gereizt..

    Meine Kunden bekommen auf jeden Fall immer den Hinweis, sich für die Erstellung ihres Impressums an einen Anwalt zu wenden. Alles andere ist ja schon fast fahrlässig..

  3. […] This post was mentioned on Twitter by Vladimir Simovic, Vladimir Simovic, Der nette SEO, ShopHeXe, Frau Eisy and others. Frau Eisy said: RT @vlad_perun Unnötige und gefährliche Angaben im Impressum http://goo.gl/fb/5f79U #internet #onlinerecht […]

  4. Wer ganz sicher gehen will, obwohl 100% Sicherheit eine Illusion ist, der beauftragt einen Anwalt/Fachanwalt für die korrekte Gestaltung seine Impressum. 😉

  5. Den letzten Absatz des Artikels von Michael Jendryschik habe in etwa so in meinem Impressum stehen. Die *Bitte* um vorherige Kontaktaufnahme, statt Abmahnung macht nämlich durchaus Sinn. Genauso wie die Distanzierung von Links durchaus Sinn macht, wenn man dazu schreibt, um welche Links es sich handelt (Kommentare durch Dritte in den Kommentaren, Domains deren Inhaber gewechselt hat -> siehe die Geschichte von XP-Antispy, etc.)

    Wenn ich von dem bedenklichem Link Kenntnis habe, dann muss ich natürlich reagieren. Da nützt auch kein Haftungshinweis. Wieso auch? Das sollte einem schon der gesunde Menschenverstand sagen, dass die Strafbarkeit einer Handlung kaum durch die Existenz eines Satzes im Impressum kommt und geht …

  6. Ich glaube von Heise hab es in der CT oder IX mal einen interessanten Artikel zu dem Thema. Da wurden viele Punkte erwähnt, die im Impressum unnötig bzw. falsch sind.

  7. Ich habe mittlerweile die Disclaimer-Punkte zur Linkhaftung und Haftung(-sausschluss) allgemein ganz entfernt, da es sowieso im Zweifelsfall eine geltende Rechtslage gibt bzw. eine gerichtliche Beurteilung geben wird, wozu irgendwelche selbstgestrickten (oder ausgesuchten) Disclaimer-Hinweise völlig irrelevant sind.

    Einzig einen Urheberhinweis einschließlich des Verweises auf die CC-Bestimmung, die ich für meine Inhalte verwende, lasse ich stehen, neben den reinen Impressum-Angaben, versteht sich.

  8. @LexX Noel: Ja, ganz toll. Weil wir zu viel Scherereien haben durch zu viel Anwälte die bei Kleinigkeiten angesetzt werden, setzen wir noch mehr Anwälte ein um sich dagegen zu verteidigen.

    Das ist doch genau das was Anwälte wollen: Sich vermeintlich unverzichtbar machen. 😕

  9. Ich habe gerade mal ein wenig Google bemüht – Es ist schon erstaunlich in wie vielen Impressen diese bzw. ein ähnliche ‘Hinweis’ steht. Einige wenige Private aber zum größten Teil gewerbliche Seiten (so ca. 80% der Google-Menge).
    Da wird, wie im Artikel angeklungen, einfach irgend etwas aus dem WWW zusammen geschustert und hinterher spielt man den böse Betroffenen…
    Insbesondere Gewerbliche Anbieter, die im Rechtswesen als Vollkaufleute agieren, dürften hier mit Abmahnungen zugeknüppelt werden. Aufgrund der Bezeichnung/Statuses Vollkaufman (oder -frau) gibt es hier keinerlei Ausrede mehr.
    Das wird dann sehr schnell sehr teuer. Auf jeden Fall teurer als ein Anwalt der ein sinvolles Impressum erstellt.
    Das günstigste ist aber das was Newshit! und Boris schon schrieben.
    Seit euch über euer Tun und Handeln im klaren und stellt nichts fragwürdiges ins Netz – verzichtet auf unnötige Disclaimer die eh nix bringen (außer einer Abmahnung?)

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