Was in England passieren kann, wenn der Kunde seinen Webworker, nach getaner Arbeit nicht bezahlt, kann man in der folgenden Abbildung sehen:
Für die nicht-englisch-speaker:
Satz 1:
Leider ist unsere Seite offline, da wir unseren Webentwickler nicht bezahlt haben.
Satz 2:
Falls du der Webentwickler bist, der beauftragt wurde um dies zu ändern, dann sehe zu das man dich im Voraus bezahlt.
Da ist aber jemand mächtig sauer.
Ich kenne mich mit dem englischen Recht nicht aus, aber in Deutschland dürfte so ein Vorgehen eher von Nachteil für den Webworker sein.
Via Twitter.
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1. – Max
Kommentar vom 23. January 2011 um 16:24
Ich gebe zu, etwas ähnliches habe ich auch schon mal gemacht
. Nicht ganz so krass, aber nachdem die neue Seite nicht bezahlt wurde, kam eben der alte Content wieder drauf.
Es brachte aber den gewünschten Erfolg nach kurzer Zeit, nachdem die Zahlung da war, gab es auch die neue Seite.
2. – Wolfgang Wagner
Kommentar vom 23. January 2011 um 16:27
Ich frage mich, warum man damit eigentlich in Deutschland Probleme bekommt. Wenn man einen Vertrag hat, und der Kunde nicht zahlt, sollte man auch mit der "Lieferung der Ware" solange warten können, bis er bezahlt hat.
Denn der Kunde zahlt ja die Nutzungsrechte an meinem geistigen Eigentum, sofern das Design usw. von mir entwickelt wurde.
3. – H.-Peter Pfeufer
Kommentar vom 23. January 2011 um 16:27
Ja der berühmte britische Humor
Wie es rechtlich aussieht, kann auch ich nicht sagen, aber die Briten sind eben immer etwas eigen
Und ich glaube, würde sich diese Praxis in Deutschland durchsetzen, gäbe es eine Menge solcher Seiten. Was vielleicht auch eine gewisse abschreckende Wirkung haben würde, aber das weiss man nicht genau.
4. – Franky
Kommentar vom 23. January 2011 um 16:41
Recht hat er trotzdem.
Deshalb verlange ich immer ne Anzahlung. Vorallem bei Neukunden.
5. – Frank Viehmann
Kommentar vom 23. January 2011 um 16:50
Ich selbst habe des öfteren auch solche Kanidaten. Daher immer einen angemessenen Vorkassebetrag verlangen.
Was die rechtliche Lage betrifft:
In Deutschland würde solch ein Vorgehen als Verleumdung und Rufmord anzeigbar sein. Daher lieber die Finger weg von solchen Sachen, bei denen ein Firmenname bzw. eine Privatperson öffentlich denunziert wird. Auch wenn's mancher verdient hätte. Schliesslich hat man mitunter mehrere Arbeitswochen investiert.
Übrigens: Was meine Erfahrungen betrifft, vielleicht für den ein oder anderen Interessant: http://www.3d-mediadesign.de/2010/02/wirtschaftskrise-oder-unternehmensausbeutung/
6. – Harald Laier
Kommentar vom 23. January 2011 um 16:52
Auf jeden Fall ein "Pranger-Effekt" im Zeitalter des Web2.0
7. – Ralf
Kommentar vom 23. January 2011 um 23:08
@Wolfgang Wagner: Die von dir geleistete Arbeit kannst du ja gerne wieder zurück holen indem du die von dir erstellten Inhalte löscht. Aber wie hier ja bereits erwähnt wurde, empfiehlt es sich nicht statt dessen fiese Sätze und Anschuldigungen statt den eigentlichen Inhalten zu hinterlassen. Wenn die Anschuldigung mit den unbezahlten Rechnungen stimmen, dürfte eine Klage auf Rufmord oder üble Nachrede nicht greifen (Tatsachenbehauptung). Jedoch wäre es zumindest geschäftsschädigendes verhalten was zumindest eine saftige Vertragsstrafe nach sich ziehen kann.
Was die geänderten Passworte angeht, dürfte der Straftatbestand in Richtung Unterschlagung gehen. Aus meiner zeit am Bau kenne ich ähnlich gelagerte Fälle. Da steht man genauso blöd vorm Tor wenn der Kunde nicht zahlt. Denn seine gelieferten Waren und Materialien darf man nicht einfach so zurück holen. In der IT-Branche dürfte es ähnlich gelagert sein. Deswegen würde ich eine Live-Version erst dann installieren, wenn zumindest der Großteil der Rechnung bezahlt wurde.
8. – Patrick
Kommentar vom 24. January 2011 um 00:24
Ich mache das ganz einfach. Anzahlung -> Arbeit machen -> hochladen auf den EIGENEN SERVER -> Nach Zahlungseingang des Restbetrages die Seite beim kunden hochladen -> Fertig.
Bisher funktionierte das immer und der Kunde hat damit auch nie Probleme gehabt und ich hab nie ein Problem zu meinem Geld zu kommen
LG Patrick
(Bei uns in der Schweiz ist das auch nicht zu empfehlen mit solchen Texten.)
9. – Bohn
Kommentar vom 24. January 2011 um 07:59
Die Sache finde ich witzig. Klar, sollte man hier eher nicht machen. Aber wie schon einige Male von meinen Vorrednern gesagt: Anzahlung und gut. Ich hatte noch keinen Kunden der 1000€ angezahlt hat und hinterher aber die Restzahlung nicht rausrückte. Aber sicher gibt es auch das!
10. – Rata
Kommentar vom 24. January 2011 um 08:03
So es sich um eine WP-Seite handelt ist bei mir solange der Passwortschutz auf allen Seiten aktiv, bis zumindest der vereinbarte Teil geflossen ist
Den Inhalt kann man mit Passwort ansehen, Otto Normalbürger sieht ihn (noch) nicht.
Es sollte ja wohl nicht schwer sein, dergleichen auch bei anderen konstrukten einzubauen und sich vertraglich abzusichern.
Ein Spruch wie hier abgebildet ist allerdings für Verträge nach deutschem Recht unzulässig; in Spanien sieht das wieder anders aus, in England geht das durch.
;D und gesehen wird es eh weltweit ;D
Lieber Gruß
Rata
11. – René
Kommentar vom 24. January 2011 um 08:13
Ich habe mir soetwas auch schon desöfteren gewünscht. Aber hier in DE gilt ja nach wie vor Täter- vor Opferschutz, nicht nur bei Nichtzahlung.
@Ralf … ich hatte das leider auch schon mal, dass der Kunde zwar die Anzahlung geleistet hat, dann aber nicht mehr zu erreichen war. Insgesamt stimme ich dir und den anderen Teil-Vorauszahlungsbefürwortern aber zu, es trennt die Spreu vom Weizen.
In diesem Sinne, happy webworking
12. – Bohn
Kommentar vom 24. January 2011 um 08:40
@Rene, na dann hoffe ich einfach mal, dass ich Glück habe
Und für alle anderen natürlich auch
13. – Dirk Rottig
Kommentar vom 24. January 2011 um 08:55
Ein Redirect auf eine Google-Suche mit entsprechenden Suchbegriffen sollte das Problem auch schnell lösen
14. – [Fun] zum Wochenende ... II
Pingback vom 24. January 2011 um 11:22
[...] [...]
15. – Gerhard
Kommentar vom 24. January 2011 um 14:02
In Österreich habe ich einem schwierigen Kunden seine neue in einer subdomain erstellt und bei Zahlungseingang habe ich ihm versprochen binnen 24 Std. die Seite online zu stellen… prompt wurde nach 10 Tagen gezahlt
16. – Frank Viehmann
Kommentar vom 24. January 2011 um 14:25
Vielleicht nochmal was zum Thema "Vorkasse":
Viele Kunden schreckt der Begriff "Vorkasse" leider immer noch gewaltig ab. Letztendlich wissen Sie ja nicht, ob das Ergebnis auch dem entspricht, was Sie sich vorgestellt hatten. Nicht jeder legt ein ausgereiftes Pflichtenheft für Funktions-und Layoutwünsche vor.
Mittlerweile gehe ich wie folgt vor:
Der hälftige Betrag wird nach Freigabe des Basislayouts fällig. Die Restsumme nach Fertigstellung der Seiten. Die Kundenseiten liegen auf einem separaten Previewserver, erst nach Eingang der kompletten Rechnungssumme wird das Projekt beim Kunden installiert, bzw. es gibt dann erst die Finaldaten.
17. – Jan
Kommentar vom 24. January 2011 um 20:16
Hach wäre sowas doch in Deutschland erlaubt, man sähe vermutlich etliche solcher Seiten
Und nebenbei man nennt das nicht Vorkasse, sondern Anzahlung sofern es sich um einen Teilbetrag handelt und schon hört es sich viel besser an
18. – Frank Viehmann
Kommentar vom 24. January 2011 um 20:26
Natürlich "Anzahlung". Kommt aber letztendlich auf's selbe raus.
19. – alem_r
Kommentar vom 25. January 2011 um 08:11
Also ich weiss nicht wenn ich hier die Stromrechnung nicht zahle dan schaltet mir das EW auch den Strom ab. wo ist das Problem
?
20. – Dirk Rottig
Kommentar vom 25. January 2011 um 08:23
Interessanter Einwand!
Muss daran liegen, dass sie eine ausgezeichnete Lobby haben…
21. – Sebastian
Kommentar vom 26. January 2011 um 13:34
Ach das erinnert mich an damals. Ich war der Admin vom Spielserver für CS.
Nachdem die Truppe den Monatsbeitrag nicht zahlen wollte bzw es immer wieder "vergessen" hatten, war plötzlich der Server down.
Am nächsten Tag hatte ich von jedem die Kohle
22. – Fred
Kommentar vom 27. January 2011 um 11:50
Jaja, es geht um Macht. Und die mächtigen, die wissen, wie es geht, sollte man bezahlen – oder man trägt die entstehenden kosten
Find ich sehr gut. Ist ja nur gerecht.
23. – Mika
Kommentar vom 29. January 2011 um 10:26
Ja schade das man das nicht darf. Aber es gibt auch andere Möglichkeiten die zwar nicht fair sind aber nichtzahlende Kunde sind auch nicht fair. Ich habe mich in meinen AGB`s abgesichert das die Website bis zur vollständigen Bezahlung mein Eigentum ist und falls der Betrag nach der 3. Mahnung nicht bezahlt ist lasse ich die Seite über einen Anwalt abschalten.