Journalisten und Blogger: KSK-Mitglied trotz Werbeeinnahmen

Die Künstlersozialkasse (KSK) ist eine sehr günstige Sozialversicherung (Kranken- und Rentenversicherung) für Leute die im sog. kreativen und publizistischen Bereich tätig sind. Ich persönlich stehe der KSK aus diversen Gründen skeptisch gegenüber, aber das soll nicht das Thema dieses Artikels sein.

Auf jeden Fall können sich dort auch Webdesigner, Online-Journalisten und Blogger anmelden, allerdings durften vor allem die Blogger und Journalisten ihre Einnahmen durch den Verkauf ihrer Texte bestreiten. Autoren, die hauptsächlich durch die Werbeeinnahmen ihrer Websites leben, blieben außen vor.

Nun hat aber das Bundessozialgericht auch für solche Journalisten und Blogger den Weg in die KSK geöffnet.

Für die letztinstanzlichen Richter stehen die Werbeeinnahmen in einem solchen Fall nämlich in untrennbarem wirtschaftlichem und inhaltlichem Zusammenhang zur journalistischen Arbeit – und sind mit dem von einem Verlag oder einer Redaktion gezahlten Honorar vergleichbar.

Quelle: Artikel auf akademie.de.

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Ein Kommentar

  1. Auf jeden Fall können sich dort auch …

    Das Problem ist aber, dass es nicht nur ein Können gibt, sondern sogar ein Müssen. Wenn die KSK feststellt, dass man Einnahmen aus publizistischer Arbeit hat, wird man automatisch Pflichtmitglied und muss dann auch in den öffentlichen Rententopf einzahlen.

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