Ein kleiner Hinweis wo man im Mailchimp die benötigten Bereiche findet um die Chekliste umzusetzen um von dem Münchner Urteil bezüglich des Double-Opt-in-Verfahrens nicht betroffen zu sein.
Ich habe vor ein paar Tagen im Artikel "OLG München: Bestätigungsmail im Double-Opt-in ist Spam" darüber berichtet, dass OLG München der Auffassung sei, dass eine Bestätigungsmail im Double-Opt-in-Verfahren Spam sei bzw. Spam sein kann.
Rechtsanwalt Thomas Schwenke hat eine Checkliste veröffentlicht, die seiner Meinung nach verhindern sollte, dass man davon betroffen wird. Bei ausgewachsen Newslettersystemen, wie es zum Beispiel Mailchimp ist, kann man diese Sachen, so weit ich es sehe, auch umsetzen.
Allerdings findet man die seit der letzten Umstellung des Verwaltungsbereiches, die Sachen nicht mehr so leicht.
Um die Formulare zu erreichen, mit denen man die Registrierungs-, die die Bestätigungs- und Willkommensmail verwaltet, muss man jetzt den Menüpunkt "List" aufrufen. In diesem Bereich verwaltet man eigentlich die Liste der Abonnenten. Anschließend klickt man auf "View" und dann im kleinen "Popup" entweder auf "Status overview" oder auf "Subscribers" um tiefer in den Bereich vorzudringen.
Hier wird dann eine zusätzliche horizontale Navigation aufgebaut (siehe Abbildung oben). Unter dem Punkt "Create Forms" kann man neue Formulare erstellen und die bestehenden verwalten (Registrierung, Bestätigung, Begrüßung).
Unter dem Menüpunkt "Subscribers" werden die Newsletter-Abonnenten aufgelistet und wenn man die einzelnen Empfänger aufruft, findet man ganz unten den Protokoll der jeweiligen Registrierung.
Somit kann man die Punkte in der besagten Checkliste umsetzen. Ich hoffe, dass hilft dem einen oder anderen.
Diesen Artikel weiterempfehlen oder später lesen:
auf Kindle (später) lesenHinweis:
WordPress 3.5 für Admins & Webmaster (pdf)
Ausdruckbar, Volumenlizenzen zu sehr fairen Preisen.
1. – Beat
Zumindest mir hat der Beitrag geholfen, daher freundlichen Dank!
Grüessli
Beat
2. – Andreas Schumann
Hallo,
ich bin in Mailchimp auf der Suche der IP Adresse des Anmeldenden. Aktuell ist dort nur eine IP Adresse zu sehen. Haben Sie dazu evtl. auch einen Tipp?
Zitat aus der Checkliste:
"Das heißt es reicht nicht aus lediglich zu sagen: “Wir haben ein Double-Opt-In-System“. Vielmehr müssen Sie den Anmeldevorgang protokollieren, d.h. folgende Angaben in der Datenbank speichern:
Zeitpunkt der Anmeldung
IP-Adresse des Anmeldenden
Inhalt der Bestätigungsemail
Zeitpunkt der Bestätigung
IP-Adresse des Bestätigenden"
3. – E-Mail-Werbung durch das double opt in Urteil des OLG München stets unzulässig? - Kanzlei Lachenmann
[...] Beispiel zur Lösung in Mailchimp von Vlad Perun; [...]
4. – Lucien
Muss in der Bestätigungsmail eigentlich auch ein Impressum vorhanden sein?