Keine VG-Wort-Tantiemen für E-Books

Ich habe im September diesen Jahres bei der VG Wort nachgefragt, wie es sich mit den E-Books verhält bzw. ob man als Autor von E-Books auch Anspruch auf Tantieme hat.

Für diejenigen, die mit dem Begriff VG Wort nichts anfangen können empfehle ich folgenden Artikel: Was ist VG Wort und wieso bekommt man von denen Geld?

Folgende Antwort habe ich damals per E-Mail bekommen:

eBooks können momentan nur gemeldet und vergütet werden, wenn es sich um nicht kopiergeschützte PDF Dokumente handelt. Alle weiteren Formate (z.B. epub) sind momentan nicht berücksichtigungsfähig. Grundsätzlich nicht für die Tantieme relevant (auch in Zukunft) sind elektronische Publikationen, die mit einem Kopierschutz versehen wurden (z.B. Google Books oder Amazon Kindle).

Handelt es sich bei dem von Ihnen angegebenen eBook um eine theoretisch meldefähige Variante (nicht kopiergeschützt, PDF), dann gibt es zwei Möglichkeiten der Vergütung. Entweder der Verlag beteiligt sich am regulären Verfahren der VG WORT für die Vergütung von Texten im Internet (METIS) oder der Verlag nimmt (noch) nicht an diesem Verfahren teil. In diesem Fall kann eine solche Publikation, wenn sie über eine deutsche Internetseite vertrieben wird, im Rahmen der Sonderausschüttung im Bereich METIS (Texte im Internet) gemeldet werden.

Was heißt das jetzt konkret? Als selbst-verlegender Autor geht man mal wieder leer aus. Daran habe ich mich mittlerweile gewöhnt, dass man sowohl von Plattformen (z.B. Libri) als auch von Verbänden ignoriert wird. Darüber ärgere ich mich seit längerer Zeit nicht mehr. Das ist halt so, aber das wird sich langsam aber sicher ändern.

Allerdings missfällt mir die Begründung, die sich auf den Kopierschutz bezieht. Zum einen sind die Werke auf Amazon nicht per se kopiergeschützt. Hier können sowohl die Verlage als auch die Autoren bestimmen ob das Werk geschützt ist oder nicht.

Wir haben uns dafür entschieden unsere WordPress-E-Books (sowhl die Kindle, als auch die EPUB-Version) ohne Kopierschutz anzubieten.

Zum anderen: was hat den Kopierschutz mit Tantiemen zu tun? Ich habe irgendwie das Gefühl, man hat sich die nächstbeste Ausrede genommen. Imho wäre es viel ehrlicher wenn man sagen würde: Die Verlage sind dagegen und würden uns die Hölle heiß machen, wenn wir erlauben würden, dass auch selbstverlegende E-Book-Autoren teilnehmen dürfen.

Hinzukommt, dass das EPUB ein quelloffenes Format ist, wogegen PDF der Firma Adobe gehört. Aber das nur am Rande.

Wir arbeiten seit 20 Jahren mit WordPress und bieten diverse Dienst­leistungen rund um das System an. Kontaktiere uns für weitere Informationen oder für ein Angebot.

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7 Kommentare

  1. Zwei Hinweise:

    * PDF ist ein ISO-Standard und gehört entsprechend nicht (mehr) Adobe.
    * Tantieme gibt es für die Kopien, d.h. ein Hersteller von Kopiergeräten muss an VGWort zahlen und das wird an den Autoren verteilt (sozusagen entgangene Umsätze, die durch den Verkauf entstanden wären). Insofern ist das Argument des Kopierschutzes nachvollziehbar. Dass es keine sicheren Kopierschutzmechanismen gibt, steht erstmal auf einem anderen Blatt.

    1. @Jan

      Insofern ist das Argument des Kopierschutzes nachvollziehbar.

      Falsch. Nicht alle EPUBs und Kindle-Books sind kopiergeschützt. Deswegen ist das “Argument” eben keines. Nach der Logik dieses “Arguments” müsste man auch PDF-Dokumente ebenfalls aus VG Wort ausschließen, da man sie per Passwort schützen kann.

      Dass es keine sicheren Kopierschutzmechanismen gibt, steht erstmal auf einem anderen Blatt.

      Wie du jetzt auf die Baustelle “Kopierschutz knacken” gekommen bist, erschließt sich mir nicht ganz.

  2. Hast du dir schon einmal überlegt die eBooks bei Buch und Netz (buchundnetz.com) verlegen zu lassen? Weiss allerdings nicht, obs dann auch Tantiemen gibt, weil der Verlag eben aus der Schweiz ist…

  3. Hallo!

    Die VG Wort zahlt die Tantiemen doch deshalb aus, weil aus den Werken der einzelnen Autoren Seiten kopiert werden können und somit das Urheberrecht angeknackst werden kann. Bei einem kopiergeschützen ebooks kann man nix kopieren, somit fällt es auch aus dem Tantiemen.

  4. Nicht ganz schlüssig. Ein kopergeschützes PDF kann ich per Screenshot kopieren und als Bitmap drucken. Einen Kindle direkt auf den Kopierer legen.

    Genau die Techniken, für die die VG Wort gedacht ist.

  5. Man muss erst einmal überlegen, woher das Geld für die Tantiemen kommt. Für jedes kopiergeeignete Gerät (Kopierer etc.) zahlt der Hersteller (der das dann auf den Kaufpreis für die Geräte umlegt, der Käufer dann ggf. wieder auf die Nutzer) einen Betrag, der dann an die Autoren verteilt wird, weil ihre Bücher damit kopiert werden. Eigentlich müsste es so sein (und früher war es auch so), dass Kopieren verboten ist und man den Autor um Erlaubnis fragen kann und der das dann gegen Geld erlaubt. Weil das zu kompliziert wäre, hat man eben die VG erfunden; vor allem aber, weil es praktisch nicht möglich war, das (unerlaubte) Kopieren zu verhindern.

    Es gibt also zwei Gründe, warum es keine Vergütung gibt.

    1. Mit Kopierern kann man E-Books nicht kopieren; bei Druckern kann das anders sein, aber es ist wohl die Ausnahme, dass jemand ein E-Book ausdruckt. Man kann das Geld also nicht aus den Einnahmen der VG Wort nehmen, weil es keinen Grund gibt, dass derjenige, der aus einem “echten” Buch kopiert, Kopien für E-Books bezahlen soll. Man müsste also auf die Software, die das Kopieren ermöglicht, so eine Abgabe einführen. Dann könnte man auch etwas an die Autoren von E-Books abführen. Das dürfte praktisch aber unmöglich sein, schon weil die Software oft gar nicht in Deutschland angeboten wird. Vor allem aber:

    2. Anders als bei “normalen” Büchern kann man bei E-Books das Kopieren für den Normalnutzer einigermaßen wirksam technisch verhindern (das es immer Leute gibt, die so etwas umgehen können, kann man nier verhindern). Der Autor kann also, wenn er will, sein Buch unter Kopierschutz stellen und so sicherstellen, dass jeder, der etwas aus seinem Buch haben will, es bei ihm (bzw. seinem Verlag) kaufen muss. Anders als beim normalen Buch hat der Autor also mehr (wenn auch nie vollständige, aber man kann auch nicht verhindern, dass bei einem eingebrochen wird) Kontrolle über sein Buch. Es besteht also nicht das gleiche Bedürfnis für ein VG System. Denn wie oben beschrieben ist eine VG ja nicht eine Art gesetzlicher Verlag, der für die Bezahlung von Autoren verantwortlich ist, sondern nur eine Krücke für den Fall, dass der Autor wegen der (damaligen) technischen Entwicklung (Kopierer etc.) keinen Einfluss darauf hat, was mit seinem einmal verkauften Buch passiert. Wenn der Autor dagegen den Einfluss hat, wie beim E-Book, braucht man das System nicht. Der Autor muss sich entscheiden, ob er das E-Book kopiergeschützt vertreibt und so weitgehend gegen unberechtigte Kopien geschützt ist (und daher jeder, der das Buch haben will, es bei ihm kaufen oder seienem Verlag kaufen muss) oder ob er das Buch nicht kopierschützt, dann aber das Risiko hat, dass es ohne weitere Vergütung für den Autor kopiert wird.

    Eine gute Erklärung ist auch hier:

    http://blog.kooptech.de/2011/11/wie-werden-e-books-bei-der-vg-wort-vergutet/

  6. Neben den vielen plausiblen Erläuterungen zum Kopieren darf man die Bibliotheken nicht vergessen, wofür m. W. ebenfalls pauschal gezahlt wird (bei gedruckten Büchern). Dort kann man aber auch (kopiergeschützte?) EPUBs per “Onleihe” ausleihen… (es entgeht dem Autor/Verlag dort prinzipiell der Kaufpreis)

    Ich bin mir nicht sicher, wie es mit sog. Pressespiegeln aussieht, wo massenhaft komplette Zeitungsartikel zum einem Thema zusammengetragen und vervielfältigt werden.

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