Ist das Weblog der perun.net webwork gmbh aus Köln mit Berichten zum Thema WordPress, Webwork, und Internet. Ältere Artikel findest du im Weblog-Archiv.
Hier sind alle Beiträge aufgelistet, die in die Kategorie Webwork einsortiert wurden. Die Beschreibung dieser Kategorie lautet:
Allgemeine Themen rund um die Erstellung von Websites. Quellen, Tools etc.
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In diesem Jahr werden es vier Jahre her sein, wie ich die ersten intensiven Kontakte mit diversen Verlagen hatte, weil ich vor hatte ein WordPress-Buch zu schreiben. Bei mehreren Buchverlagen bin ich allerdings gnadenlos gescheitert.
Bei O'Reilly und DataBecker hat man direkt und dankend abgelehnt. Beim Galileo-Verlag hatte ich zuerst Erfolg, aber leider wurde das Thema dann doch später abgelehnt. Ich hatte noch ein, zwei weitere Verlage kontaktiert, weiß aber nicht mehr genau welche.
Alle waren der Meinung, dass WordPress kein Buchthema hergibt. Man möge sich aber bitte mal jetzt anschauen, welche Verlage mittlerweile auch WordPress-Bücher * im Angebot haben?
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Bei vielen Websites steht entweder im Fußbereich oder in der Seitenleiste ein Copyright-Hinweis samt dem Jahr, als das Projekt gestartet wurde und dem aktuellen Jahr. Weil aber viele auch das aktuelle Jahr hardcoden bzw. manuell eingeben steht jetzt dort immer noch z. B.:
© 2002-2009 Max Müller
daher sollte man die ganzen manuell eingetragenen Jahreszahlen aktualisieren oder stattdessen einfach das aktuelle Jahr dynamisch eintragen:
© 2002-<?php echo date('Y'); ?> Max Müller
Erinnert via @smashingmag.
Viele von uns Webworkern arbeiten auch international und so kommt es dann vor, dass man auch Rechnungen ins Ausland bzw. für ausländische Kunden schreiben muss. In einigen Fällen muss man dann Zusätze in die Rechnungen schreiben, die sich auf die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer, auch bekannt als Märchensteuer) beziehen.
Folgenden Zusatz schreibt man für Kunden aus der Schweiz:
Der Umsatz ist gem. § 3a Abs. 3 i.V.m. Abs. 4 UStG im Inland nicht steuerbar.
Das heißt, der Rechnungsbetrag für die Schweizer ist aus der Sicht eines deutschen Dienstleisters Brutto wie Netto, da keine Umsatzsteuer erhoben wird.
Folgendes kommt als Zusatz wenn man Rechnungen für französische Kunden schreibt:
Gesamtbetrag
xyz Euro. Umsatzsteuer wird nicht erhoben: nach §13b Abs. 2 UStG geht die Versteuerung auf den Leistungsempfänger (FR …) über.
Im Fall von Frankreich muss der deutsche Dienstleister keine Umsatzsteuer erheben, da die Versteuerung an den französischen Kunden übergeht. Daher ist es notwendig die französische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (FR …) des Kunden zu kennen.
Rechnungen für Kunden aus der USA:
Umsatzsteuer wird gem. § 3a Abs. 3+4 UStG nicht erhoben.
Der Zusatz für die USA ist für unseren laienhaften Verständnis identisch mit dem für die Schweiz (bitte korrigieren, wenn wir falsch liegen), auch hier wird die Umsatzsteuer nicht erhoben. Der Rechnungsbetrag ist Brutto gleich Netto.
Die obigen Informationen habe ich von meinem Steuerberater und die habe ich bisher genutzt und das Finanzamt hatte bis jetzt nichts zu beanstanden.
Als ich heute die Post aus dem Briefkasten holte, fiel mir der Brief von der VG Wort auf. Als ich ihn aufmachte hatte ich einen weiteren Grund um mich zu freuen:
In dem Brief war nämlich ein Scheck von der VG Wort in Höhe von 1.401 Euro.
Für Leute, die die VG Wort nicht kennen: die VG Wort ist so etwas ähnliches wie die GEMA bei den Musikern. Meine bessere Hälfte bekam übrigens auch einen VG-Wort-Scheck: immerhin 281 Euro.
Bei den 1.400 Euro handelt es sich um Tantiemen für vier Fachbücher und zwei Zeitschriften-Artikel. Also wird man durch die Tantiemen von der VG Wort nicht reich, es handelt sich aber um eine nettes Taschengeld, welches ich natürlich dankend annehme. Der ganze Aufwand lohnt sich nur für Leute, die wirklich viel schreiben.
Bei dieser Ausschüttung handelt es sich um die Hauptausschüttung bei der die Print-Werke bedacht werden. Irgendwann im Oktober wird hoffentlich ein weiterer Scheck eintrudeln in dem unsere Online-Texte bedacht werden. Schauen wir mal.
Jetzt muss ich die VG Wort noch darum bitten, dass man mir auch noch die Umsatzsteuer (aka Mehrwertsteuer) auszahlt, weil ich als Autor USt-pflichtig bin. Des weiteren brauche ich noch eine ordentliche Rechnung, die nach einzelnen Posten aufgeschlüsselt ist und so weit ich informiert bin, wird mich dieser Service 15 Euro kosten.
Nehmen wir mal an du arbeitest an einem Layout und der Internet Explorer stellt sich quer. Nach dem du dich vergewissert hast, dass der Fehler nicht evtl. an dir liegt (Tippfehler) und du z. B. nicht aus Versehen den IE 6 in Quirksmodus geschickt hast (Stichwort: XML-Deklaration), was machst du danach? Setzt du CSS-Hacks ein, Conditional Comments oder entscheidest du dich von Fall zu Fall entweder für Hacks oder CC? (weiterlesen…)
Im folgenden Video (englisch mit Untertiteln) kann man schön sehen, wie es manchen Webdesign-Kunden ergehen würde, wenn sie die gleiche Verhandlungstaktik im alltäglichen Leben praktizieren würden.
Firebug ist neben der Web Developer Toolbar ohne Zweifel die wichtigste Erweiterung für Mozilla Firefox. Für Firebug selbst gibt es allerdings auch Erweiterungen, wovon ich eine (YSlow) im Artikel "WordPress-Websites beschleunigen" kurz erwähnt habe.
Mit PixelPerfect gibt es eine weitere interessante Erweiterung für Firebug, die vor allem dann interessant sein sollte wenn pixelgenaues Arbeiten gefragt ist.
Die Bedienung der Erweiterung ist recht einfach. Man lädt temporär eine Grafik Hoch bzw. bindet sie in die Erweiterung ein. Dann kann man der Grafik einen Opacity-Wert ("Durchsichtigkeit") vergeben und Sie dann mittels den Zahlenwerten oder durch verschieben mit der Maus über der Website positionieren.