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Die Kategorie "Webwork"

Hier sind alle Beiträge aufgelistet, die in die Kategorie Webwork einsortiert wurden. Die Beschreibung dieser Kategorie lautet:

Allgemeine Themen rund um die Erstellung von Websites. Quellen, Tools etc.

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Mozilla Firefox: Firebug 1.11.0 ist da

Von Vladimir am 07. 12. 2012 um 15:37

Eine neue Version von Firebug – dem "Fehlersuche-Tool für Websites" für Mozilla Firefox – ist da, die Version ist kompatibel zu Firefox 17-20 und bringt einige interessante Neuigkeiten mit sich.

Neue CSS-Regel eintragen: Firebug 1.11.0

Zum einen wird die Anzeige bzw. die Auswertung des SPDY-Protokolls im Modul "Netzwerk" unterstützt und zum anderen kann man jetzt auch innerhalb des Moduls "HTML" oder besser gesagt in seinem Unterfenster "Styles" neue CSS-Regeln einfügen. Bereits vorher konnte man hier bestehende Regeln bearbeiten.

Darüber hinaus kann man jetzt auch im Modul "HTML" zusätzlichen Quelltext einfügen, dafür gibt es im Kontextmenü einen zusätzlichen Punkt mit mehreren Auswahlmöglichkeiten.

Weitere Neuigkeiten werden im Blogartikel und in den Release Notes gelistet.

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Advertorial: lizenzfreie Bilder von Depositphotos

Von Vladimir am 05. 12. 2012 um 14:57

[advertorial] Depositphotos ist ein Anbieter von lizenzfreien Stockfotografien, Illustrationen und Vektorgrafiken. Je nach dem welches Zahlungsmodell man wählt, kann man die einfache Lizenz, für weit unter 1 US-Dollar erwerben.

Die Plattform richtet sich an drei Zielgruppen. Zum einem kann man dort als Käufer lizenzfreies Material erwerben. Mann kann sich als Anbieter dort registrieren und das eigene Material dort präsentieren und Geld verdienen.

Die dritte Gruppe sind Affiliates, die an dem Partnerprogramm teilnehmen können.

Weihnachtsbilder-Aktion

In der Vorweihnachtszeit bietet Depositphotos jede Menge Weihnachtsmotive zu einem Rabatt von 20% an. Wer Gewinnspiele oder ähnliches noch veranstalten möchte, findet somit günstiges Bildmaterial.

Die Bilder kann man in verschiedenen Lizenzen erwerben. Für einen Werbebanner zum Beispiel oder eine Illustration im Buch bis einer Auflage von unter 500.000 reicht die Standardlizenz.

Wer aber mit dem Material T-Shirts bedrücken möchte oder seine Premium WordPress-Themes ausstatten möchte, die zum Weiterverkauf gedacht sind, der erwirbt eine so genannte erweiterte Lizenz.

Hinweis:
WordPress 3.5 für Admins & Webmaster (pdf)
Ausdruckbar, Volumenlizenzen zu sehr fairen Preisen.

Google Analytics: Verbesserung der In-Page-Analyse

Von Vladimir am 01. 12. 2012 um 18:53

In Google Analytics ist eine sogenannte In-Page-Analyse integriert. Mit ihr kann man erkennen welche Links bzw. Bereiche der Website wie häufig angeklickt wurden.

Googe Analytics: In-Page-Analyse

Damit kann man untersuchen ob das Navigationsmenü gut bei den Besuchern ankommt, ob der Hinweis für den eigenen Seminar angenommen wird, wird der Link zum bestimmten Unterbereich gefunden etc. Man kann also sowohl unter den Gesichtspunkt der Usability als auch unter dem Gesichtspunkt Marketing Überprüfungen anstellen. (weiterlesen…)

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Keine Haftung für fremde Inhalte, die durch Frames eingebunden sind

Von Vladimir am 27. 11. 2012 um 21:46

Es geschehen noch Zeichen und Wunder. Nach dem neuerlichen Urteil durch das OLG München, dass bei vielen nur stummes Kopfschüutteln verursacht hat, ist das folgende Urteil aus Köln ein wahrer Balsam für die Webworker-Seele.

Das OLG Köln hat nämlich entschieden (OLG Köln, Urt. v. 14.09.2012 – Az.: 6 U 73/12), dass wenn man fremde Inhalte durch Frames einbindet, man sich diese nicht zu eigen macht und dem entsprechend auch nicht für die dadurch entstandenen Urheberrechtsverletzungen haftet.

Im konkreten Fall ging es darum, dass der Betreiber einer Website, das Amazon-Partnerprogramm bzw. eine Amazon-Unterseite via Frame eingebunden hat und es bei Amazon selber zu einem Verstoß gegen das Urheberrecht gab. Die Kölner Richter entschieden, dass der Webmaster weder als Täter noch als Teilnehmer haftet. Mit der Frame verweist er lediglich auf das Angebot.

Gefunden bei Kanzlei Dr. Bahr.

Ich persönlich finde dieses Urteil sehr gut und vor allem ist es nah an der Realität. Bindet man die dynamischen Werbeformen von Amazon & Co. ein, die sehr häufig als iframes daher kommen, dann hat man als Webmaster gar keinen Einfluss was da ausgeliefert wird und dem entsprechend ist es auch nur logisch, dass man für die ausgegebenen Inhalte nicht haftet.

Es bleibt nur zu hoffen, dass nicht bald irgendein anderes OLG ein Urteil fällt, dass in die andere Richtung geht.

Moqups.com: Skizzen und Mockups online erstellen

Von Vladimir am 27. 11. 2012 um 16:06

Vorhin entdeckt: moqups.com. Dort kann man online Skizzen, Mockups etc. erstellen um sich schnell mit dem Kunden und/oder Kollegen auszutauschen. Die einzelnen Elemente bringt man aus dem linken Bereich per Klicken & ziehen in das Hauptfeld. Die Elemente kann man anschließend bearbeiten, positionieren und ausrichten. Die ganze Bedienung ist imho sehr intuitiv.

Skizzen auf Moqups.com erstellen

Um das ganze zu testen muss man sich nicht einmal registrieren, aber wer seine Arbeit exportieren möchte, der benötigt einen Account, der aber kostenlos ist … zumindest sah ich keine Hinweise diesbezüglich. Zur Auswahl stehen png und pdf als Exportformate.

Newsletter-Einstellungen in Mailchimp wegen des Urteils von OLG München

Von Vladimir am 24. 11. 2012 um 14:28

Ich habe vor ein paar Tagen im Artikel "OLG München: Bestätigungsmail im Double-Opt-in ist Spam" darüber berichtet, dass OLG München der Auffassung sei, dass eine Bestätigungsmail im Double-Opt-in-Verfahren Spam sei bzw. Spam sein kann.

Rechtsanwalt Thomas Schwenke hat eine Checkliste veröffentlicht, die seiner Meinung nach verhindern sollte, dass man davon betroffen wird. Bei ausgewachsen Newslettersystemen, wie es zum Beispiel Mailchimp ist, kann man diese Sachen, so weit ich es sehe, auch umsetzen.

Allerdings findet man die seit der letzten Umstellung des Verwaltungsbereiches, die Sachen nicht mehr so leicht.

Einstellungen in Mailchimp

Um die Formulare zu erreichen, mit denen man die Registrierungs-, die die Bestätigungs- und Willkommensmail verwaltet, muss man jetzt den Menüpunkt "List" aufrufen. In diesem Bereich verwaltet man eigentlich die Liste der Abonnenten. Anschließend klickt man auf "View" und dann im kleinen "Popup" entweder auf "Status overview" oder auf "Subscribers" um tiefer in den Bereich vorzudringen.

Hier wird dann eine zusätzliche horizontale Navigation aufgebaut (siehe Abbildung oben). Unter dem Punkt "Create Forms" kann man neue Formulare erstellen und die bestehenden verwalten (Registrierung, Bestätigung, Begrüßung).

Unter dem Menüpunkt "Subscribers" werden die Newsletter-Abonnenten aufgelistet und wenn man die einzelnen Empfänger aufruft, findet man ganz unten den Protokoll der jeweiligen Registrierung.

Somit kann man die Punkte in der besagten Checkliste umsetzen. Ich hoffe, dass hilft dem einen oder anderen.

OLG München: Bestätigungsmail im Double-Opt-in ist Spam

Von Vladimir am 21. 11. 2012 um 15:44

Das OLG München (Urteil vom 27.9.12 -Az.: 29 U 1682/12) hat ein Urteil gesprochen, dass den meisten Betreibern von Newslettern in Deutschland sowohl Kopf- als auch Bauchschmerzen verursachen durfte. Bis jetzt war die allgemeine Meinung, dass es ausreiche wenn man ein sog. Double-Opt-in-Verfahren einsetzt.

Im ersten Schritt registriert sich jemand mit seiner E-Mail für den Newsletter. Anschließend verschickt das System eine Bestätigungsmail. Erst wenn man den Link in dieser E-Mail aufruft, dann wird man in die Liste der Abonnenten eingetragen und bekommt erst ab da auch die Newsletter zugeschickt. Das verhindert, dass man jemanden anderen in Newsletter eintragen kann.

Nach der Meinung von OLG München ist allerdings bereits diese Bestätigungsmail schon Spam und entsprechend zu ahnden. Und zwar unabhängig davon ob in dieser E-Mail irgendwelche Werbung vorhanden ist oder nicht.

RA Dr. Bahr spricht hierbei von Eines der krassesten und schlimmsten Fehlurteile der letzten fünf Jahre. Sein Kollege Thomas Schwenke dagegen sieht das Urteil nicht so drastisch und gibt in einer Liste Tipps, wie man seinen Newsletter bzw. die Bestätigungsmail so gestaltet, dass sie nicht von diesem Urteil betroffen wird.

Er gibt allerdings auch Tipps an (längerfristige Speicherung von IP-Adressen), die zwar einerseits bei dem konkreten Urteil helfen können, aber auf der anderen Seite hat man die Datenschutzproblematik am Hals, wie auch einige Kommentatoren dies angemerkt haben.

Weiterführende Infos zu diesem Thema:


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