Das OLG München (Urteil vom 27.9.12 -Az.: 29 U 1682/12) hat ein Urteil gesprochen, dass den meisten Betreibern von Newslettern in Deutschland sowohl Kopf- als auch Bauchschmerzen verursachen durfte. Bis jetzt war die allgemeine Meinung, dass es ausreiche wenn man ein sog. Double-Opt-in-Verfahren einsetzt.
Im ersten Schritt registriert sich jemand mit seiner E-Mail für den Newsletter. Anschließend verschickt das System eine Bestätigungsmail. Erst wenn man den Link in dieser E-Mail aufruft, dann wird man in die Liste der Abonnenten eingetragen und bekommt erst ab da auch die Newsletter zugeschickt. Das verhindert, dass man jemanden anderen in Newsletter eintragen kann.
Nach der Meinung von OLG München ist allerdings bereits diese Bestätigungsmail schon Spam und entsprechend zu ahnden. Und zwar unabhängig davon ob in dieser E-Mail irgendwelche Werbung vorhanden ist oder nicht.
RA Dr. Bahr spricht hierbei von Eines der krassesten und schlimmsten Fehlurteile der letzten fünf Jahre
. Sein Kollege Thomas Schwenke dagegen sieht das Urteil nicht so drastisch und gibt in einer Liste Tipps, wie man seinen Newsletter bzw. die Bestätigungsmail so gestaltet, dass sie nicht von diesem Urteil betroffen wird.
Er gibt allerdings auch Tipps an (längerfristige Speicherung von IP-Adressen), die zwar einerseits bei dem konkreten Urteil helfen können, aber auf der anderen Seite hat man die Datenschutzproblematik am Hals, wie auch einige Kommentatoren dies angemerkt haben.
Weiterführende Infos zu diesem Thema:
- OLG München: Bereits die Check-Mail beim Double Opt-In ist Spam
- OLG München: Double-Opt-In-Bestätigungsemail ist Spam – Aber nicht, wenn Sie diese Checkliste beachten
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[…] dies sei je nach Aufbau und Inhalt der Bestätigungsmail bereits Werbung und damit unzulässig (perun.net). Während das Urteil einerseits auf der Website http://www.dr-bahr.com als Fehlurteil bezeichnet wird, […]
Danke für den beitrag – das ist hochinteressant!
Mein “Problem” ist aber nun, dass ich meine (werbefreien) Newsletter über Mailchimp versende und da keinen Einfluss auf die systemgenerierten Mails habe 🙁
Ich werde die Thematik weiter sehr genau verfolgen!
Stephan
So – das Thema hat mir keine Ruhe gelassen. Nach langem Surfen in den Tiefen der Mailchimp-Seite habe ich doch die Optionen gefunden, alles so gut wie möglich anzupassen. Nur das mit der IP-Speicherung halte ich bedenklich!
Selten so ein realitätsfremdes Urteil gesehen wie das…
Gibt ein Update:
https://www.facebook.com/itrechtkanzlei.de/posts/503696696318465
@Stephan
wo hast du es denn bei Mailchimp gefunden, wo werden denn da die IPs gespeichert … ich hab mir jetzt einen Wolf dort gesucht, um das in meinem Account zu finden, dass man da was als Protokoll vorlegen könnte …
@Birgit,
unter “Lists” → “View” → “Subscribers” findest du sowohl die Anmeldeformulare und du kannst dir die einzelnen Abonnenten ansehen samt der IP. Ist etwas versteckt und dadurch nicht ganz einfach zu finden.
[…] OLG München ist nämlich mit diesem Urteil das ich bei Perun gefunden habe der Auffassung, dass bereits jene E-Mail die zu Verifizierungszwecken verschickt wird […]
danke, schau ich gleich mal …
[…] habe vor ein paar Tagen im Artikel "OLG München: Bestätigungsmail im Double-Opt-in ist Spam" darüber berichtet, dass OLG München der Auffassung sei, dass eine Bestätigungsmail im […]
[…] Mehr dazu bei perun Internet Peter Wilhelm 0 ← Ebay Arsch und Wolkenbruch | […]
[…] geschehen noch Zeichen und Wunder. Nach dem neuerlichen Urteil durch das OLG München, dass bei vielen nur stummes Kopfschüutteln verursacht hat, ist das folgende Urteil aus Köln ein […]
Double-Opt-In nervt sowieso. Da kann ich genau so gut auf Opt-Out klicken. Solange die Mail vorher angefordert wurde völlig okay. Das OLG München produziert sowieso nur Blödsinn. Einfach drauf scheißen ist angesagt.
[…] Artikel zu einer der größten Fehlentscheidungen im Internetrecht findet man bei Gesichtet, Perun und Rechtsanwalt Schwenke. Ein kleiner Wehrmutstropfen ist eine Abschwächung der Aussage des OLG […]
[…] OLG München: Bestätigungsmail im Double-Opt-in ist Spam | WordPress & Webwork – Von Vladimir auf WordPress & Webwork. […]
[…] Ich kenne keinen Blog, der Kommentar-Abos per Mail anbietet der dieses Verfahren nicht anwendet. Nun zieht ein Urteil des OLG München (Urteil vom 27.9.12 -Az.: 29 U 1682/12) seine Kreise durchs Web. Darin wird wohl erklärt, dass solche Bestätigungsmails bereits als Spam anzusehen sind. Angesichts dieses Urteils bin ich froh, dass ich hier solche Benachrichtigungen noch nicht anbiete. [via] […]
Sorry, aber schön langsam verstehe ich die Welt nicht mehr…
Das Double-Opt-In Verfahren ist einwandfrei.
Und ich habe noch nie eine Opt-In Mail bekommen, die dann noch zig Links bezüglich Werbung gehabt hätte…
Ich schüttel jetzt einfach mal den Kopf.