Meine zwei Cent zum Thema Abmahnungen im Web

Es gibt kaum ein Web-Thema was die Gemüter so schnell und vor allem so stark aufregt, wie das Thema Abmahnungen im Internet. Es wird darüber emotional geschrieben, hitzig diskutiert und es bilden sich Gruppen, die sich mit dem Abgemahnten solidarisieren.

Es läuft das klassische Schwarz-Weiß-Schema ab: der Abmahner ist böse und der Abgemahnte ist der Gute, quasi ein moderner Robin Hood der für unser aller Wohl kämpft.

Doch die Abmahnungen sind ein gültiges Rechtsmittel und entlarven sehr schnell Politiker, die behaupten das Internet ein rechtsfreier Raum ist bzw. das Internet kein rechtsfreier Raum bleiben darf. Ganz im Gegenteil, das Internet ist kein rechtsfreier Raum, war es nie und wird es nie sein.

Aber kommen wir nun zurück zum Schema böser Abmahner vs. der arme Abgemahnte. Sehr häufig, so auch in den Kommentaren von Caschys Artikel, dem eigentlichen Anstoß für diesen Beitrag, heißt es Abmahnungen seien grundsätzlich unnötig und gehören abgeschafft.

Urheberrecht, Beleidigung, üble Nachrede, Wettbewerbsverstoß

Solchen Leuten empfehle ich, dass sie eigene Inhalte (egal ob Bilder, Videos oder Texte) erstellen, für die sie viel Zeit geopfert haben und dann kommt jemand daher, bedient sich an den Inhalten, nennt nicht einmal die Quelle und verdient Geld mit deinem Inhalt.

Oder jemand tituliert dich in seinem Weblog als z. B. “großes Arschloch” oder mit noch verletzenderen Beleidigungen und Vergleichen, weil du sein Weblog nicht in deine Blogroll aufgenommen hast.

Oder dein Mitbewerber behauptet im Newsbereich seines Shops, dass dein Kinderspielzeug hochgiftig ist, obwohl es gar nicht stimmt. Immer noch der Meinung das Abmahnungen total unnötig sind?

Für solche und ähnliche Fälle gibt es die Möglichkeiten jemanden abzumahnen. Was sagt die deutschsprachige Wikipedia zum Thema Abmahnung:

Eine Abmahnung ist die formale Aufforderung einer Person an eine andere Person, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen. Grundsätzlich sind Abmahnungen für jeden Bereich zivilrechtlicher Unterlassungsansprüche einsetzbar. Besondere Bedeutung hat die Abmahnung allerdings im gewerblichen Rechtsschutz, insbesondere im Wettbewerbsrecht, im Urheberrecht und im Arbeitsrecht.

Erst einmal vorwarnen…

Sicherlich, der Hinweis bzw. der Einwand, dass man zuerst denjenigen kontaktiert bevor man ihn abmahnt, ist berechtigt. Aber nicht unbedingt in jedem Fall.

Wer öffentlich im Weblog beleidigt, der weiß was er tut und hier erschließt sich bei mir nicht warum ein vorheriger Kontakt notwendig sein sollte. Das gleiche gilt in meinen Augen, wenn dein Mitbewerber Lügen über dich bzw. dein Geschäft verbreitet.

Ich musste allerdings selber erleben, dass ein vorheriger Kontakt zu dem “Übeltäter” leider nichts bringt. Nach dem ein gewisser Herr u.a. auch die Inhalte dieses Weblogs 1:1 kopierte, jeglichen Hinweis auf uns tilgte und die so neu erstellte Website mit Werbung voll pflasterte hat er auf meine E-Mails gar nicht reagiert und mich im Telefonat versucht für bekloppt zu erklären: z. B. “Du bietest doch deine Inhalte als Vollfeed an, daher darf ich das” oder “das sind nicht deine, sondern meine Inhalte” etc..

Da blieb mir nichts anderes übrig als diesen “Webmaster” abzumahnen … zwei Tage später war es aus mit dem Problem.

Jetzt stelle dir mal vor, du bist Fotograf und darfst mehrmals am Tag erleben, wie irgendwelche Webmaster unerlaubter Weise deine Bilder verwenden. Irgendwann ist auch der Geduldsfaden am Ende und man sucht nicht mehr den direkten Weg sondern leitet das ganze dann einfach an den Anwalt weiter.

Es ist doch eine private Seite. Der Webmaster ist noch ein Azubi.

Als weiteres Argument gegen eine Abmahnung an sich wird aufgeführt, dass es sich bei dem abgemahnten einen Schüler/Azubi etc. handelt, der lediglich eine private Website betreibt. Sicherlich, menschlich gesehen ist das auch mehr als blöd, wenn ein 19-jähriger Azubi mit 900 Euro abgemahnt wird, weil er unwissentlich ein geschütztes Bild auf seiner Website eingesetzt hat.

Aber wenn der gleiche 19-jährige eine private Einfahrt zuparkt, dann wird sein Wagen abgeschleppt und er muss für die Abschleppkosten zahlen und es juckt keinen ob er das Schild übersehen hat und ob er sich auch die Kosten leisten kann.

Das Fazit

Nicht das wir uns missverstehen, auch ich lehne den Missbrauch der Abmahnungen ab, wie sie leider zu häufig in den letzten Jahren passiert waren und zudem bin ich der Meinung, dass der Gesetzgeber hier endlich gegen die schwarzen Schafe vorgehen soll und zwar ordentlich.

In vielen Fällen musste ich auch den Kopf schütteln, weil die Abmahner sich mit der Abmahnung sehr geschadet haben.

Aber aus einem Abmahner per se einen Bösewicht und aus einem Abgemahnten automatisch einen edlen Menschen zu machen ist mehr als zu kurz gesprungen, hier zeigt sich leider dass einige Menschen ein komisches Rechtsverständnis haben.

Nachtrag: Ralf weist in seinem Kommentar auf einen sehr wichtigen Aspekt hin, warum viele abmahnen ohne vorher Kontakt aufzunehmen.

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16 Kommentare

  1. Es geht um keine Abmahnung sondern eine Kostennote in Form einer Nachlizensierung. Ich hoffe du meinst nicht mich mit schwarz / weiss – denn ich kenne und verstehe beide Seiten – wie ich hoffentlich auch klar heraus gestellt habe 🙂

  2. Du sprichst mir aus der Seele. Die Diskussion, ob Abmahnungen nicht abgeschafft oder zwangsweise mit einer Vorstufe versehen werden sollten, ist absolut unnütz.

    Abmahnungen sind ein notwendiges und sinnvolles Mittel der Rechtewahrnehmung sowohl online als auch offline. Gegen rechtsmissbräuchliche Abmahnungen kann und muss man vorgehen; das ändert aber nichts an der grundsätzlichen Notwendigkeit von Abmahnungen.

  3. Hallo, dem ist nichts mehr hinzuzufügen. Ich möchte als Webdesignerin dennoch noch beifügen, dass es vor allem für Kreative immer schwieriger wird, ihre Werke und Arbeiten in Internet zu stellen. Daher finde ich es wichtig, dass zum Einem mehr kontrolliert wird und natürlich auch aktive Aufklärung erfolgt.

    Ich habe vor Jahren Kinder unterrichtet und natürlich habe ich das Thema Urheberrecht im Unterrichtsplan mitaufgenommen. Kinder sind bis zum 14. LJ nichts strafmündig, aber deren Erziehungsberechtigte. Und die wissen oftmals viel weniger, was im Netz erlaubt ist, oder nicht.

    Daher sind mM Abmahnungen nur die letzte Konsequenz einer langen Folge aus Geduld und Argumentation und natürlich das Vorlegen von Gesetzestexten.

  4. Hallo Caschy,

    Es geht um keine Abmahnung sondern eine Kostennote in Form einer Nachlizensierung

    das weiß ich, aber mein Artikel bezog sich auf die Kommentare, die deinem Artikel folgten.

  5. Mysterium Abmahnung…

    Eigentlich ist es relativ einfach, jedoch wollen die wenigsten sich auch nur ansatzweise mit dem Thema beschäftigen. Wahrscheinlich wird deswegen bei diesem Thema so viel “Mist” erzählt.
    Eine Abmahnung ist z.B. nicht das letzte Mittel, sondern ganz im Gegenteil das erste Mittel. Und zwar die außergerichtliche Lösung eines Problems.
    Viele meinen eine Abmahnung sei mit einer Verurteilung gleich zu setzen. Das ist aber Blödsinn³. Es ist lediglich der Versuch eines Geschädigten/Anwaltes eine Handlung zu unterbinden.
    Die Alternative zur Abmahnung ist nämlich die Klage auf Unterlassung. Wer schon einmal versucht hat jemanden anderes zu verklagen, der wird wissen wie lange es dauert bis ein Fall wirklich vor Gericht kommt und dann auch noch ein Urteil gefällt wird. Mitunter dauert dies einige Jahre, je nachdem wie viele Instanzen durchlaufen werden.

    Damit sind wir schon bei einem der vielen Haken die so eine Abmahnung mit sich bringt. Kommt der Fall doch vor Gericht, steht oft die Frage im Raum warum man nicht geklagt hat. Der Kläger würde dann meistens damit argumentieren, dass die Zeit gedrängt hat.
    Die Gerichte sehen (oft!!) die Sache dann so, dass man sich nicht erst mit dem Beklagten in Verbindung setzen kann wenn die Zeit doch so knapp war. Die Abmahnung kann dann vor Gericht als unbegründet abgewiesen werden und auf den Klageweg (Unterlassungsklage) verwiesen werden.
    Weil einem also im Falle einer Klage aus einer vorherigen Kontaktaufnahme Nachteile vor Gericht entstehen können, wird direkt abgemahnt ohne vorher zu warnen.

    Dies sind jedoch juristische Diskussionen die je nach Gericht und Anwalt anders ausfallen. Jedoch der Hintergrund warum eben (oft) nicht vorher gewarnt wird, sondern gleich abgemahnt wird.

    Zudem sollte man sich in diesen Zusammenhang mal den Abschnitt “Besonderheiten im Internet” des oben verlinkten Wikipedia-Artikels durchlesen. Wer dann noch behauptet man könne vorher ja mal “eine formlose E-Mail” schreiben, der soll auch gleich mal beantworten wer die ganzen E-Mails schreiben soll.

    Perun, wenn du schon jemand abgemahnt hattest, würde mich mal interessieren welchen Streitwert du angesetzt hast. Was ist so ein Blogeintrag wert? Oder kann man da den durchschnittlichen Stundenlohn eines Webdesigners ansetzen. Also quasi x Euro mal Zeit die man für einen Eintrag im Durchschnitt (z.B. 2 Std.) benötigt?

    1. Hallo Ralf,

      Perun, wenn du schon jemand abgemahnt hattest, würde mich mal interessieren welchen Streitwert du angesetzt hast. Was ist so ein Blogeintrag wert? Oder kann man da den durchschnittlichen Stundenlohn eines Webdesigners ansetzen. Also quasi x Euro mal Zeit die man für einen Eintrag im Durchschnitt (z.B. 2 Std.) benötigt?

      das ist jetzt schon ein paar Jahre her, daher spreche ich hier rein aus Erinnerung. Wir hatten damals überlegt, welchen Streitwert wir ansetzen sollen, da aber damals die Weblogs noch nicht so verbreitet waren, haben wir uns an den Preisen aus dem “Textgewerbe” orientiert und dort angesetzt.

  6. Na dann möchte ich auch meine paar Cent zu der Thema dazugeben. Einerseits ist eine Abmahnung sinnvolle Sache. Stellt euch vor, ihr habt gute Fotos oder Inhalte und diese werden nicht ein Mal in 6 Monate sondern zu dutzend pro Tag kopiert. Viel Spaß dann bei der Klärung der Angelegenheit. Man kommt gar nicht dazu neue Inhalte zu erstellen oder zu arbeiten, sondern opfert die ganze Zeit, um alles zu klären.

    Dennoch die Abmahnungen machen mir sorgen, da es genug Rechtsanwälte oder sonstige Personen gibt, die darauf nur profitieren wollen. Es gab auch solche Berichte im Fernsehen. Z.B. diskutiert man letzte Zeit über Analytics und IP Adressen. Ich bin mir sicher, dass in nähere Zukunft genug Rechtsanwählte geben wird, die Abmahnungen verschicken werden und nicht weil man irgendwelche Interessen schützt oder Gerechtigkeit möchte, einfach um Geld zu verdienen. Und das kann ich beim besten Willen nicht willkommen heißen.

  7. Klar ist das Mittel der Abmahnung notwendig, mir wird aber auch ganz mulmig zumute, wenn ich daran denke, wie schnell man sich einfach aus Unwissen eine Abmahnung einfangen kann, zum Beispiel, weil das Impressum unvollständig ist, oder ähnliche Sachen, die eine Privatperson eher als unproblematisch sehen wird.
    Kritisch finde ich auch die Möglichkeit, durch Massenabmahnungen die große Kohle zu scheffeln. Ich finde, da muss ein gewisses Verhältnis gewahrt bleiben. Gerade aber bei einzelnen Abmahnungen im privaten Bereich, wo der angesetzte Wert oftmals nicht im Verhältnis zum tatsächlich entstandenen Schaden steht.

  8. Ich wette 90% der “Urheberrechtsverletzer” würden das problematische Bild bei der ersten Mail des Inhabers sofort von ihrer Seite löschen. Ganz schnell und unproblematisch.
    Die wirklich bösen Jungs kann man dann immer noch abmahnen. Und wenn das problematisch werden kann, wie Ralf schrieb, sollte man vielleicht mal die Gesetze und Regelungen überdenken. Kann doch nicht sein, dass man sich nicht persönlich einigen darf, wenn man evtl. noch klagen will. 🙄

  9. […] vom emotionslosen Umngang mit Abmahnungen im Netz und einem neulich eingegangenen, einer Abmahnung würdigen Kommentar habe ich mich genauer mit der […]

  10. Ich sehe durchaus auch, dass Abmahnungen prinzipiell eigentlich recht sinnvoll sind. Allerdings tendiere ich derzeit verstärkt zu “waren”…

    Ein Grund ist, dass Abmahnungen gerade in letzter Zeit viel zu häufig rechtsmissbräuchlich eingesetzt werden oder vielleicht auch mehr als grenzwertig zu rechtsmissbräuchlich. Sicherlich liest man verstärkt von den Fällen, die relativ extrem sind oder die das Gerechtigkeitsempfinden besonders ansprechen. Von berechtigten und erfolgreichen Abmahnungen hingegen erfährt man in der Regel nichts.

    Vielfach erfährt man aber auch nichts von den Abmahnungen, die zwar rechtlich in irgendeiner Form passen, mit gesundem Menschenverstand betrachtet aber vollkommener Unsinn sind. Gerade Betreiber von Online-Shops können ein Lied davon singen.
    Nur ein Beispiel: Erfolgreich abgemahnt werden kann, wer in der Widerrufsbelehrung neben der Anschrift seine Telefonnummer mit angibt. Grund: Ein Widerruf muss schriftlich erfolgen. Somit ist die Angabe einer Telefonnummer an dieser Stelle wettbewerbswidrig und wird abgemahnt. Und diese Sinnlosigkeiten findet man leider zuhauf. Vielfach ist es gar an der Tagesordnung, nicht abmahnfähige “Vergehen” abzumahnen in der Hoffnung, das Opfer scheue das Kostenrisiko eines Anwahltsbesuchs oder Rechtsstreites.

    Wenn aber ein Rechtsmittel so einfach und massiv rechtsmissbräuchlich eingesetzt werden kann und wird, dann sollte tatsächlich darüber nachgedacht werden, ob solch ein Rechtsmittel in dieser Form noch zeitgemäß ist.

  11. Lieber Perun,

    Ich musste allerdings selber erleben, dass ein vorheriger Kontakt zu dem “Übeltäter” leider nichts bringt.

    Verzeih mir den Ausdruck, aber das ist Blödsinn. Im Einzelfall mag das stimmen, ich stimme jedoch Kommentator Tom zu, in 90% der Fälle erledigt sich das Problem schnell und unbürokratisch. Doch spätestens wenn die “schreibenden” merken, das sich abmahnen lohnen kann, wird kein Kontakt mehr aufgenommen sondern gleich gemahnt.

    Sicherlich, menschlich gesehen ist das auch mehr als blöd, wenn ein 19-jähriger Azubi mit 900 Euro abgemahnt wird, weil er unwissentlich ein geschütztes Bild auf seiner Website eingesetzt hat.

    Aber wenn der gleiche 19-jährige eine private Einfahrt zuparkt, dann wird sein Wagen abgeschleppt und er muss für die Abschleppkosten zahlen und es juckt keinen ob er das Schild übersehen hat und ob er sich auch die Kosten leisten kann.

    Zunächst bezweifele ich, das sich ein 19-jähriger Azubi überhaupt ein Auto leisten kann, zum zweiten kenne ich bis jetzt keine Kommune, in der das Abschleppen 900€ kostet. Soviel kostete mein erstes Auto. Hier vergleichst du Äpfel mit Birnen. Es geht wohl niemanden darum alles mögliche zu legalisieren und den Abgemahnten als Robin Hood darzustellen, aber warum gleich mit Kostennoten die jeder Grundlage entsagen.

    Abschleppen (oder umsetzen) kostet in unserer Kommune rund 160€, da sind schon Knöllchen, Anfahrt des Abschleppers, Transport und Lagerung mit drin.

  12. Doch spätestens wenn die “schreibenden” merken, das sich abmahnen lohnen kann […]

    Lohnen? In wie fern? Vom finanziellen her wird es sich für die Abmahnenden nicht lohnen. Die Kostennoten decken lediglich die Aufwendungen des Anwaltes. Der Abmahnende bekommt davon nichts ab.
    Natürlich gab es in der Vergangenheit Fälle in denen der Anwalt mit den Abmahnenden Hälfte-Hälfte gemacht hat. Allerdings ist dies illegal und die Abmahnungen sind dann nicht mehr rechtsmäßig.
    Wenn mit “lohnen” gemeint ist das man mit möglichst wenig eigenen Aufwand eine Sache aus der Welt schafft, dann ist es völlig legitim. Manche bestellen sich einen Fensterputzer wenn die Fenster dreckig sind. Andere nehmen sich ein Taxi wenn sie nicht selber fahren wollen. Warum also keinen Anwalt nehmen wenn man eine Rechtsstreitigkeit regulieren will?
    Anfallende Kosten kann man auch ohne Anwalt als Abmahnender den Abgemahnten in Rechnung stellen. Allerdings kann man dann lediglich den Zeitaufwand bzw. tatsächlich anfallende Kosten abrechnen. Ein Anwalt rechnet immer auf Basis des Streitwertes ab.

    Und genau hier liegt der Hase im Pfeffer. 900 Euro für eine Abmahnung, dass bedarf schon eines recht hohen Streitwertes. Wenn ich mich recht erinnere, dann kann der Anwalt das 1,5 fache des Streitwertes als Gebühren ansetzen. Bei einem Streitwert von 50 Euro wären das irgendwas um 150 Euro plus eine Pauschale von ca. 20 Euro für Auslagen.

    Wenn ich mein PKW ins Halteverbot stelle, dann kostet mich das Abschleppen vielleicht 150-200 Euro. Wenn ich allerdings meinen 40 Tonnen LKW ins Halteverbot stelle, kostet alleine die Anfahrt eines geeigneten Abschleppfahrzeuges um die 600 Euro. Das Abschleppen eines LKW kann schon mal um die 1.500 bis 2.000 Euro kosten.
    Stellt der 19 jährige Azubi sein Fahrrad ins Halteverbot, schleppt der Wachtmeister es von Hand an die Seite und es kostet den Azubi wahrscheinlich nur einen Rüffel für Unaufmerksamkeit.

    Das ein 19 jähriger Azubi sich kein Auto leisten kann, ist übrigens schwer an der Realität vorbei. Ich kenne Azubis die von ihren Eltern einen Neuwagen geschenkt bekommen haben. Wenn die sich dann am Wochenende die Birne zuschütten und einen Unfall mit Todesfolge bauen, dürfen die auch bis an ihr Lebensende zahlen. Da fragt niemand danach wie alt und wie hoch das Einkommen ist.

    Sicherlich ist die Regelung bei Abmahnungen den Streitwert als Basis anzusetzen unfair. Denn den Streitwert bestimmt als erstes mal der Anwalt der die Abmahnung schreibt. Und der setzt den Streitwert möglichst hoch an. Jedoch kann jeder Abgemahnte vor Gericht den Streitwert genauer schätzen lassen. Da werden aus 10.000 Euro für ein Foto ganz schnell mal 100 Euro.
    Hat der Anwalt den Streitwert bewusst zu hoch (oder gar übertrieben hoch) eingeschätzt, wird er, sofern er schlau ist, diesen auch nachträglich herabsetzen. Dann werden aus den 900 Euro mal erträgliche 150 Euro.

    Das Problem ist doch, dass jeder gerne mal rummeint und sich weigert sich zu informieren. Das fängt damit an, was man darf und was nicht. Man darf fremde Inhalte (Bilder, Texte, Töne) nicht ohne Genehmigung verwenden. Es wird aber rumgemeint man dürfe das wenn man halt jung und ohne Geld sei. Kommt es dann zur Abmahnung, wird rumgemeint das sei alles gemein und unfair weil man jetzt plötzlich tausende von Euros zahlen müsste. Anstatt sich zu informieren welche Möglichkeiten man hat und wie man sich verteidigen kann, sofern die Abmahnung unrechtmäßig ist, wird zusätzlich zum rummeinen auch noch rumgejammert.

    Entweder man hält sich an die Regeln und zahlt dafür wenn man dagegen verstößt. Oder man lässt es ganz sein. Leider ist rummeinen und rumjammern aber tausend mal einfacher als sich auch nur ansatzweise mit den Regeln zu beschäftigen. Demnach werden wir noch lange und oft das Thema vor der Brust haben bis es auch der letzte kapiert hat.

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