Facebook: Like-Button verstößt nicht gegen das Wettbewerbsrecht

perun.net auf Facebook Das Landgericht Berlin hat das erste Urteil zum “Gefällt mir”-Button von Facebook geliefert. Die Richterin hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Im konkreten Fall hat ein Shopbetreiber einen Konkurrenten abgemahnt, weil dieser in seinem Shop das Like-Button eingebunden hat. Der Abmahner hat dies mit dem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht begründet.

Das Gericht war hier anderer Meinung und sah kein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Das ist einerseits beruhigend, da so weit ich informiert bin, die Strafen Streitwerte im Wettbewerbsrecht sehr schnell existenzbedrohend sein können. Anderseits weiß man nie wie sich andere Gerichte entscheiden und über den Datenschutz hat sich das Gericht nicht geäußert.

Ausführliche Infos zu diesem Urteil gibt es hier:

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11 Kommentare

  1. Was für ein unsiniger Grund jemand anzuzeigen!
    Aber wenn einen als Konkurent sonst nichts einfällt was Anzeige “tauglich” ist… 😀

  2. Nur mal so am Rande: Bei Abmahnungen geht es nicht um Strafen. Wir sind hier beim Zivilgericht und nicht bei der Strafgerichtsbarkeit. Wir haben es mit Schadensersatzforderungen zu tun. Da die Streitwerte sehr hoch sind, sind es auch die gerichtlichen und die außergerichtlichen Kosten. In der Tat können diese schnell zur Insolvenz führen.

    1. @Didi,

      Nur mal so am Rande: Bei Abmahnungen geht es nicht um Strafen.

      Habe jetzt meinen Artikel noch einmal durchgelesen und kann nirgendwo einen Satz finden wo ich in einem Satz “Abmahnungen” und “Strafe” zusammengebracht hätte. Ich bezog das auf das Wettbewerbsrecht im allgemeinen, wäre mir als Laien völlig neu das es im Wettbewerbsrecht keine Sanktionierungen gibt.

      Aber ich finde die Aussage “Nein, dass sind keine Strafen sondern Schadensersatzforderungen” im allgemeinen höchstens für Juristen relevant. Wenn jemand wegen eines juristischen Streits pleite geht ist das für mich Strafe bzw. Bestrafung und nichts anderes. 25.000 Euro Schulden werden nicht weniger, wenn Sie nicht “Strafe” sondern “Schadensersatzforderung” heißen.

  3. Ich zitiere: “…die Strafen im Wettbewerbsrecht sehr schnell existenzbedrohend sein können.”

    Strafen sind Geldstrafen und Freiheitsstrafen (daneben kommen Weisungen und Auflagen als sanktionierende Maßnahmen bei ganz bestimmten Voraussetzungen in Betracht). Klar, dass Du Geldzahlungen auch als Strafe empfindest. Und doch ist das etwas Anderes. Zivilrechtliche Zahlungen betreffen nur Dich bzw. die Parteien. Hast Du eine Straftat begangen und Deine Strafe dafür erhalten, hast Du künftig noch ganz andere Probleme, z. B. bei der anstehenden Arbeitsaufnahme. Also ist der Unterschied keinesfalls nur für Juristen relevant. Ganz im Gegenteil.
    Nebenbei: Auch Geldbußen wg. Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr sind keine Strafen, nur, weil Du zahlen musst und Du sie sie als solche empfinden magst.
    Wie gesagt, mir ist schon klar, was Du meinst: Für Dich ist alleine die Tatsache der Zahlung ausschlaggebend.

    Siehe oben: “Was für ein unsiniger Grund jemand anzuzeigen!” Hier lag keine Anzeige vor, da niemand eine Straftat begangen hat. Vor den Zivilgerichten wird geklagt.

    1. @Didi,

      Ich zitiere: “…die Strafen im Wettbewerbsrecht sehr schnell existenzbedrohend sein können.”

      diesen Satz habe ich auch nicht bestritten. Deswegen auch meine Frage im Kommentar ob es im Wettbewerbsrecht tatsächlich keine Sanktionierung gibt.

    1. @Didi,

      mir ging es nicht darum wer Recht hat und wer Klugscheißert und wer nicht 🙂 Meine Frage war ernst gemeint. Ich habe jetzt im Artikel “Strafen” durch “Streitwert” ersetzt.

  4. unglaublich und typisch für unsere zeit. manche leute sind sich auch für nichts zu doof. man sollte sich lieber die nerven schonen und weniger lesen 🙂 echter aufreger, die story!

  5. Facebook ist für Unternehmen heut zu Tage nicht mehr wegzudenken und jedes Unternehmen sollte sich damit beschäftigen, da man damit eine ziemlich große Zielgruppe ansprechen kann!

    Solche Abmahnungen sind einfach nur…

  6. @Perun:Kein Problem. Nur noch der Klarstellung halber: Bei Abmahnungen im Wettbewerbsrecht geht es darum, dass ein Wettbewerber geltend macht, ein anderer Wettbewerber verhalte sich ihm gegenüber unlauter. Siehe dazu auch oben den ersten Entscheidungslink: § 4 Nr. 11 UWG sagt: “Unlauter handelt insbesondere, wer einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderhandelt, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln.” Eine solche Vorschrift, könnte § 13 TMG sein, wo es heißt: “Der Diensteanbieter hat den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie über die Verarbeitung seiner Daten…in allgemein verständlicher Form zu unterrichten, …usw.” Wenn dies von einem Wettbewerber unterlassen wird, andere dem aber Folge leisten, könnte das Verhalten desjenigen, der sich nicht daran hält, gegenüber demjenigen, der die Vorschrift beachtet, unlauter sein.
    Das kann wiederum zu einer Abmahnung durch den vermeintlich Benachteiligten führen. Hier war es so, dass ein Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften angeblich nicht zu der erforderlichen „spürbaren Beeinträchtigung“ im gegenseitigen Wettbewerb geführt haben soll.
    Übrigens: Das ist weder hier in Deutschland, noch in der Welt etwas Ungewöhnliches. Derartige Rechtsstreitigkeiten sind gang und gäbe (ob das richtig oder falsch ist, mag diskutiert werden).
    Zumindest sollte man bei diesem Facebook-Button weiterhin Vorsicht walten lassen. Ich fasse das Teil gar nicht erst an. Das ist mir das Risiko nicht mal ansatzweise Wert.
    Private haben übrigens kaum etwas zu befürchten, was Abmahnungen angeht, denn sie betreiben ja keinen Wettbewerb. Allerdings könnten Private Ärger mit den zuständigen Behörden, d. h. mit dem Landesdatenschutzbeauftragten bekommen, was sich im Erlass eines Bußgeldbescheides widerspiegeln würde.
    Verdammt, das hätte ein eigener Blogbeitrag werden können. Ich hoffe, damit nicht allzu sehr auf die Nerven gegangen zu sein.

  7. […] Facebook: Like-Button verstößt nicht gegen das Wettbewerbsrecht | WordPress & Webwork | perun…. geht's noch!? "Im konkreten Fall hat ein Shopbetreiber einen Konkurrenten abgemahnt, weil dieser in seinem Shop das Like-Button eingebunden hat. Der Abmahner hat dies mit dem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht begründet". für mich absoluter gewinner des WTF-ordens mit band für heute! das urteil ist klar, alles andere hätte mich zur auswanderung gezwungen… […]

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