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Das Leistungsschutzrecht und "sprechende" Permalinks

Von am 18. 06. 2012 um 11:19 – Aktualisiert am 13.03.2013 um 13:45

Was das Leistungsschutzrecht für Presseverleger in Verbindung mit den "sprechenden" Permalinks für Blogger bedeuten könnte.

Ich muss ehrlich zugeben, dass das Thema "Leistungsschutzrecht für Presseverleger" an mir vorbeigegangen ist, weil ich es für mich persönlich und für meine Arbeit nicht so wichtig gehalten habe, da ich kaum Presseerzeugnisse zitiere. Aber der Artikel von Golem.de hat mich dann wachgerüttelt.

Es schaut so aus, dass nicht nur die Verwendung von Textabschnitten abmahnfähig sein wird sondern auch eine ganz normale Verlinkung, wenn man als Linktext zum Beispiel, die Überschrift des Artikels nutzt.

In der Praxis wird es dadurch nicht nur problematisch sein, auf Facebook oder Google+ auf Artikel zu verlinken/liken/plussen … wegen der automatischen Übernahme von Textschnipseln, sondern auch den Tweet und diverse Linklisten, Linkschleudern & Co. können wir Blogger dann vergessen.

Wer jetzt denkt Na gut, dann verlinke ich zwar auf die Zeitungsartikel, aber mit eigenem Linktext der könnte eine böse Überraschung erleben, da die meisten Redaktionssysteme heutzutage "sprechende" Permalinks produzieren und die übernehmen in der Regel die Überschrift … und schon hat man ein Problem.

Weiterführende Infos:

Falls das Leistungsschutzrecht tatsächlich vom Bundeskabinett verabschiedet wird bzw. das ganze in Kraft tritt, dann werde ich in Zukunft halt keine Zeitungen und Zeitschriften aus Deutschland zitieren oder verlinken … weder auf Twitter, noch auf Facebook noch auf Google. Im Weblog kam das auch in der Vergangenheit sehr selten vor.

Zum einen kann man immer noch auf auf das deutschsprachige Ausland – Schweiz, Österreich, Luxemburg – zurückgreifen und zum anderen existieren jede Menge deutschsprachiger Weblogs. Dann werden sich halt die Weblogs mehr wieder untereinander verlinken.

Es ist zwar einerseits nett Gemeint, dass diverse Portale, wie z. B. Spiegel Online auch in Zukunft die Verlinkung von Überschriften und Textauszüge erlauben. Aber darauf möchte ich mich nicht verlassen, da die Verlagshäuser solche unverbindliche Aussagen jederzeit kassieren können.

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8 Kommentare »»

  1. 1. – johannes

    Kommentar vom 18.06.2012 um 12:29

    Deswegen ganz wichtig nächstes jahr piraten wählen. Es ist für unsere branche extrem wichtig in zukunft, das es entscheidungsträger gibt, die halbwegs mit der materie vertraut sind.

  2. 2.HDS

    Kommentar vom 18.06.2012 um 18:12

    Mehr denn je gehören qualifizierte Entscheider in unsere Gremien und Regierungen. Von den "Abnickern" haben wir genug, die sich der Auswirkungen ihrer Gleichgültigkeit vielleicht noch nicht einmal bewusst sind weil sie sich nicht nur dem Lobbying verpflichtet sehen.

    Nur den Willen nicht verlieren und weitermachen.

  3. 3. – Stephan

    Kommentar vom 18.06.2012 um 21:40

    Es gibt auch Seiten die als Linkverschlüsseler arbeiten, meist um den referer zu verschleiern.
    Das wäre doch eine Alternative, wenn man OHNE Zitat einen Zeitungsartikel mit überschrift-in-der-url verlinken will.
    Bin eigentlich kein Word-Press Macher, aber kann mir vorstellen dass es das schnell als Plugin gibt.

  4. 4.Markus

    Kommentar vom 18.06.2012 um 21:52

    Erst GA, dann FB Like und jetzt die "sprechenden Permalinks"… Also das ist nun die beste Panikmachen bisher. Langsam wird es lächerlich find ich.

  5. 5.Was die Diskussion im Presserecht mit guten Inhalten zu tun hat… | netzaktiv

    Pingback vom 19.06.2012 um 10:09

    [...] Verletzung dieses Leistungsschutzrechtes. Mal sehen, ob das Gesetz so verabschiedet wird.| Quelle. perun. Sag es [...]

  6. 6.Usedomspotter

    Kommentar vom 19.06.2012 um 12:16

    @ Markus

    Steht ja jedem frei das nicht ernst zu nehmen oder auch nicht. Wenn Du mal Post vom Abmahnanwalt bekommst, siehst Du es vielleicht anders.

  7. 7.frieda

    Kommentar vom 22.06.2012 um 10:05

    …du liebes Lottchen…. die Welt wird wirklich immer bekloppter :(

    Vielleicht ist es ja auch bald problematisch, wenn ich über den Gartenzaun meiner Nachbarin erzähle: "In der Zeitung stand heute, dass…." – und es hört jemand mit – zack, Abmahnung… habe etwas "wörtlich zitiert" – und aus, Feierabend…. :lol:

    Ist es nicht eigentlich eine super (und dann noch kostenlose) Werbung für Texte, wenn man durch Links auf sie aufmerksam macht? Das zu unterbinden ist doch eigentlich ein Schnitt ins eigene Fleisch bei den abmahngeilen Schreibern? Oder können die da noch nichtmal was für und ihr Geschreibsel und dessen Zitiererei wird nur "benutzt" von Abmahnern? Haben die das so dringend nötig, weil sie mangels ausreichend Über-Tellerrand-Blick sonst keine guten Ideen haben, wie sie ihre Familie ernähren können?

    Man, man, wirklich ein Ding….

    *wunder* 8-O

    Grüsse von frieda :)

  8. 8.Medien und mehr | Bischl-Blog

    Pingback vom 06.07.2012 um 10:47

    [...] Permalinks: Können sie Bloggern schon bald teuer zu stehen kommen? –> Text [...]

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