Ist das Weblog der perun.net webwork gmbh aus Köln mit Berichten zum Thema WordPress, Webwork, und Internet. Ältere Artikel findest du im Weblog-Archiv.
Hier ein interessante Information für Betreiber von Newslettern:
Das AG München (Urt. v. 30. 11. 2006 – 161 C 29330/06: PDF) hat klargestellt, dass das Double-Opt-In-Verfahren bei E-Mails geeignet und ausreichend ist, den unbefugten Eintrag von E-Mail-Adressen in einen Newsletters zu verhindern.
Mit Double-Opt-In bezeichnet man das Verfahren, dass man zuerst bei der Anmeldung die E-Mail-Adresse angibt, dann wird eine sog. Freischaltungs-Mail an die Adresse geschickt und erst wenn man die Mail beantwortet oder den Aktivierungslink in der E-Mail aufgerufen hat (je nach Verfahren unterschiedlich), dann bekommt man auch den Newsletter zugesendet.
Quelle: Kanzlei Dr. Bahr.
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1. – Jans Technik-Blog
Trackback vom 09. April 2007 um 16:24
AG München: Double-Opt-In-Anfragen sind kein Spam…
Gerade habe ich folgende Zusammenfassung eines Urteils des AG München gelesen: AG München: Double-Opt-In-Verfahren bei E-Mails kein Spam. Darin wird aus einem Urteil wie folgt zitiert: Nach ganz überwiegender Auffassung in der Rechtsprechung, auch der…
2. – krisz
Kommentar vom 09. April 2007 um 17:53
Dieses Urteil wird einem gewissen Freiherrn aber gar nicht gefallen. Wieder eine Einnahmequelle weniger …
3. – Kinderwunsch-News
Trackback vom 09. April 2007 um 21:04
Newsletter: nun auch rechtlich abgesegnet…
Wir können aufatmen: Das sogenannte Double-Opt-In-Verfahren bei Newslettern ist kein Spam.
Man glaubt ja nicht, mit was für einem Käse man sich als Betreiber einer Webseite beschäftigen muss. Nicht zuletzt auch mit den Vertretern de…
4. – Basti
Kommentar vom 11. April 2007 um 14:45
Endlich mal ein Urteil was auch Newsletter-Versendern zu gute kommt.
Aber wer weiss wie lange dieses Urteil Bestand haben wird, wenn ein OLG wieder das Gegenteil entscheidet. Leider wissen die Gerichte nicht immer, bzw. die rechte Hand was die linke tut.
5. – Andreas Versicherungen im Vergleich
Kommentar vom 04. Mai 2007 um 17:37
Schön zu wissen. Immer gut zu wissen, dass man sich auf der sicheren Seite befinet und keine separate Versicherung dafür abschließen muss.:smile:
6. – Don Lu
Kommentar vom 05. Mai 2007 um 04:12
eigentlich ein absolut logisches urteil. aber bei der unwissenheit, die die meisten richter in sachen neue medien nur allzu oft ans tageslicht bringen, darf man sich schon dankbar zeigen, dass so entschieden wurde.
7. – Flu
Kommentar vom 14. Februar 2008 um 21:25
Also da musst man sich schon etwas einfallen lassen, um dort Zugriff zu erhalten!
Cheers!
P.S.: Dein Buch "WordPress" ist übrigens echt genial und hat mir sehr geholfen!