Die Antworten der Grünen

Hier sind die Antworten der Bündnis 90/Die Grünen zu meinen 4 Fragen, die recht ausführlich (ca. 3 DIN A4-Seiten) ausgefallen sind. Die Antworten der FDP kann man hier nachlesen.

Fragen & Antworten

1.Alle reden davon das der Mittelstand mehr Unterstützung bekommen soll, schön und gut, aber wie wird die Politik der Grünen in den nächsten Jahren in Bezug auf die kleinen und ganz kleinen Unternehmer, die sich teilweise am Existenzminimum bewegen, aussehen?

Kleinstunternehmer werden von den niedrigen Steuern, die wir zusammen eingeführt haben, weiterhin profitieren. In Zukunft wollen wir die Besteuerung von Personen und Unternehmen in der Einkommenssteuer voneinander trennen, um so die Besteuerung der Unternehmen auf einem international wettbewerbsfähigen Niveau halten zu können.

Besonders wichtig ist es, dass der Zugang zu Krediten für Kleinstunternehmer gesichert wird. Viele KMU haben erhebliche Probleme, die notwendigen Kredite zu erhalten, weil besonders die privaten Banken sich aus diesem Geschäft zurückgezogen haben. Wir konnten das Förderangebot des Bundes in diesem Punkt deutlich verbessern. Die KfW-Mittelstandsbank hat mit Mikro10 ein neues Angebot für Selbständige mit einem Kreditbedarf 5000 von bis 10.000 Euro aufgelegt. Dabei kann die Prüfung und Bearbeitung des Kredites von der Hausbank einer der Gründungsberatung übertragen werden. Damit sinken die Bearbeitungskosten für die Hausbank und die Durchleitung des Kredites wird attraktiver für die Bank. Wir werden sorgfältig beobachten, ob dieses Instrument wirkt, oder ob es verbessert werden muss, damit kleine Unternehmen die notwendige Finanzierung erhalten.

Wir werden Bürokratie abbauen und z.B. die Reform der Handwerksordnung fortsetzen. 53 von 94 Handwerksberufen haben wir vom Meisterzwang befreit. Ergebnis: 40.000 zusätzliche Handwerksbetriebe in einem Jahr. aufgrund des Widerstandes der Union im Bundesrat blieb der Meisterzwang für 41 Branchen erhalten.

Die Mitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern wollen wir auf eine freiwillige Basis stellen.

2.Viele beschweren sich, dass die Quote der Selbständigen in der BRD zu niedrig sei. Rot-Grün hat in den letzten Jahren einiges dafür getan, ob alles wirklich 100%ig perfekt gewesen sei, sollten die Experten entscheiden. Aber die Ich-AG hat es doch einigen Leuten ermöglicht (u.a. auch mir) einen Fuß in der Selbständigkeit zu fassen. Wie schaut die Politik der Grünen für die nächsten Jahre in punkto “Förderung der Selbständigkeit” aus?

Die für die Gründung von Unternehmen notwendige Bürokratie wollen wir deutlich verringern. Wir wollen das digitale Handelsregister einführen und das GmbH-Gesetz überarbeiten um Gründungen zu erleichtern. Dabei soll das für die GmbH-Gründung notwendige Mindestkapital deutlich reduziert werden.

Die Förderung der Ich-AG wollen wir – im Unterschied zur FDP und zur Union – beibehalten.

3.Wie stehen die Grünen zum Thema “Softwarepatente”? Vor allem im Bezug, dass der große Teil der kleinen und mittelständischen Unternehmen aus der IT-Branche gegen diese war und ist.

Wir haben uns immer strikt gegen eine Patentierbarkeit von Software ausgesprochen. Wir sind der Auffassung, dass Software sich nicht in die gängigen Patentübereinkommen integrieren lässt. Diese Position wird – wie Sie zu Recht anführen – auch vom Großteil der kleinen und mittelständischen Unternehmen vertreten.

Wir sind vielmehr überzeugt davon, dass Patente in diesem Fall vor allem Großunternehmen nützen und kleinen und mittleren Unternehmen schaden: Nur größere Firmen verfügen über eigene Patent- und Rechtsabteilungen, die entsprechende Recherchen und Anmeldungen effizient abwickeln können. Die zunehmende Patentierbarkeit von Software wird dazu führen, dass der Wettbewerb um Innovationen hinter juristische Auseinandersetzungen zurücktritt. Die Verbraucherinnen und Verbraucher werden ebenfalls leiden, da Software womöglich teurer und in ihrer Vielfalt eingeschränkt sein wird.

Außerdem befürchten wir negative Auswirkungen für Open-Source- und Freie Software, da das Patentrecht nach Geheimhaltung bis zur Patentanmeldung verlangt. Ein offener Entwicklungsprozess funktioniert jedoch mit einer solchen Geheimhaltung nicht. Open Source-Entwickler können daher keine Patente erwerben und sind automatisch angreifbarer als große Firmen mit einem umfangreichen Patentportfolio.

Unsere Auffassung wird auch von einem im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums veröffentlichten Gutachten der Fachhochschule Gelsenkirchen zur “Wechselbeziehung zwischen Interoperabilität, Patentschutz und Wettbewerb” gestützt.

Jedoch ist bereits in den letzten Jahren die Patentierbarkeit von Software durch die Praxis der Patentämter und die Rechtsprechung immer weiter ausgedehnt worden. Wünschenswert ist von unserer Seite eine Änderung und Klarstellung der derzeitigen Rechtslage, um die schleichende Ausweitung der Patentierbarkeit zu verhindern.

Wir wollen unsere Softwareentwickler stärken, indem wir Bedingungen schaffen, die Innovation und Unternehmergeist fördern. Wir dürfen uns nicht zur Ausweitung des Patentrechts verleiten lassen und es ist sicherzustellen, dass die kreative Arbeit von Programmierern unter keinen Umständen als Patentverletzung irgendwelcher Art betrachtet wird. Software ist durch das Urheberrecht angemessen geschützt.

Seit dem 7. Juli ist die Erarbeitung der umstrittenen EU-Richtlinie “zur Patentierung computerimplementierter Erfindungen” gestoppt.

Das europäische Parlament hat sich mit einer absoluten Mehrheit der Stimmen in der 2. Lesung gegen den vorliegenden Entwurf entschieden. Damit ist der Richtlinienprozess vorerst beendet, es liegt nun an der Kommission, einen neuen Vorschlag zu unterbreiten. Möglicherweise kommt jetzt auch wieder Bewegung in die Initiative für ein EU-Gemeinschaftspatent.

Neben dem großen Engagement unserer Europafraktion, dem Einsatz zahlreicher NGOs und von Firmen aus dem Klein- und Mittelstand, ist sicherlich auch die parlamentarische Unterstützung aus Deutschland ein wichtiger Faktor beim Zurückweisen der Richtlinie gewesen.

Hierzu zählt insbesondere der gemeinsam mit unserem Koalitionspartner und den Oppositionsfraktionen verabschiedete interfraktionelle Antrag des Deutschen Bundestages. Dieser kritisiert den Standpunkt des EU-Rates scharf und fordert die Bundesregierung u.a. auf, dass Computerprogramme als solche, Geschäftsmethoden und Algorithmen nicht patentiert werden können und dass alternative Entwicklungskonzepte wie Open Source-Projekte nicht beeinträchtigt werden dürfen. Computerprogramme sollen auch zukünftig grundsätzlich allein urheberrechtlich geschützt werden. Dabei wollen wir die Zielrichtung der Beschlüsse des Europäischen Parlaments vom September 2003 und auch die Ergebnisse des beim Bundesjustizministeriums (BMJ) eingerichteten Runden Tisches in dieser Frage stärker berücksichtigt wissen.

Doch die Situation bleibt aufgrund der unterschiedlichen Rechtspraxis der europäischen Patentämter kompliziert. Insbesondere das Europäische Patentamt hat oftmals Ansprüche zugelassen, die das Patentierungsverbot von Software in Frage stellen. Eine Richtlinie, wie sie der Rat vorgeschlagen hat, hätte allerdings zu noch größerer Rechtsunsicherheit geführt. Deshalb sind wir sehr froh über die klare Abstimmung des EU-Parlamentes in der 2. Lesung.

4.Stichwort: Internet-Recht.
In letzten Jahren gab es immer wieder zwischendurch sog. “Abmahnwellen” (Missbrauch des Abmahnwesens) wo Unternehmen mit Hilfe von Rechtsanwälten diverse Webmaster, Webshopbetreiber und Portale mit Klagen und hohen Geldsummenforderungen überhäuft haben in der Hoffnung “schnelles Geld” zu machen. Was gedenkt die Grünen gegen dieses “Dog Law”-Prinzip zu unternehmen?

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben sich des Themas “ungerechtfertige Abmahnungen” bereits vor längerer Zeit angenommen. Sie haben vollkommen Recht, das Abmahnwesen hat sich zu einem ernsthaften Missbrauchsinstrument im Internet entwickelt.

In einem vom Bundesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Anfang diesen Monats verabschiedeten medienpolitischen Positionspapier – “Offen und vielfältig – Grüne Wege für die Digitale Gesellschaft” – sind wir auch auf dieses Thema eingegangen.

Wir stellen fest, dass es bei der Durchsetzung des Urheberrechts vor allem im Internet zunehmend zu Härtefällen kommt, die wir nicht akzeptieren wollen. Das Inserieren einer alten Computerzeitschrift oder das ins Netz stellen eines Liedtextes auf einer Fan-Homepage kann bereits zu teueren Abmahnungen führen. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass – wie in anderen europäischen Ländern auch – zumindest erste Abmahnungen für Privatpersonen künftig kostenfrei sind.

Unser ausführliches Papier zur Digitalisierung finden Sie unter: www.gruene-partei.de (pdf)

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