FDP antwortet (2)

Wir erinnern uns es ging um meine vier Fragen an die Parteien. Die FDP hat schon zu einem Teil geantwortet. Hier nun die Antworten auf die letzten beiden Fragen. Geantwortet hat Herr Dr. Ole Jani im Auftrag von Herrn Rainer Funke – rechtspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion.

Fragen & Antworten

3. Wie stehen Sie bzw. wie steht die FDP zum Thema “Softwarepatente”? Vor allem im Bezug, daß der große Teil der kleinen und mittelständischen Unternehmen aus der IT-Branche gegen diese war und ist.

Die Frage, ob und in welchem Umfang Computerprogramme patentrechtlichen Schutz genießen sollen, ist sowohl für die Rahmenbedingungen der Informationsgesellschaft als auch für die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen von zentraler Bedeutung ist. Die Debatte um die rechtlichen Grenzen der Patentierbarkeit sog. Softwarepatente wurde ausgelöst durch eine Initiative der Europäischen Kommission, die 2002 einen Entwurf für eine “Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen” vorgelegt hat.

Erklärtes Ziel der Initiative für diese Richtlinie war die Vereinheitlichung der Patentierungspraxis in Europa auf dem Gebiet von Computerprogrammen. Umstritten wist, ob und inwieweit eine solche Richtlinie zu einer Ausweitung der Patentierbarkeit führen würde.

Nachdem das Europäische Parlament nach intensiven und kontroversen Beratungen im September 2003 einen Richtlinienentwurf in erster Lesung gebilligt hatte, der erhebliche Änderungen gegenüber dem Kommissionsentwurf aus dem Jahr 2002 vorsah, beschloss der Ministerrat im Mai 2004 mit der Stimme der Bundesregierung einen “gemeinsamen Standpunkt”, der das Votum des Europäischen Parlaments in zentralen Punkten zurückwies.

Die FDP lehnte diesen gemeinsamen Standpunkt ab, und als Reaktion auf das Abstimmungsverhalten der Bundesregierung im Ministerrat brachte die FDP-Bundestagsfraktion einen Antrag in den Bundestag ein (BT-Drucks. 15/3240), nach dem die Bundesregierung aufgefordert werden sollte, ihre Unterstützung des Richtlinien-Vorschlags der Ratspräsidentschaft zu
revidieren und in der Frage der Grenzen der Patentierbarkeit von Computerprogrammen statt dessen stärker die Position des Europäischen Parlaments zu unterstützen.

Diese Initiative der FDP fand die breite Zustimmung der übrigen Fraktionen des Bundestages, und es ist erfreulicherweise gelungen, auf der Grundlage des FDP-Antrags eine gemeinsame Position aller Fraktionen in Form eines interfraktionellen Antrags (BT-Drucks. 15/4403) zu formulieren.

Diesen Antrag hat der Bundestag hat 17. Februar mit großer Mehrheit beschlossen. Er hat mit diesem fraktionsübergreifenden Votum in einer europaweit äußerst kontrovers geführten Debatte eine klare Position bezogen. Der Bundestag stellt klar: Die Initiative zur europäischen Vereinheitlichung der Patentierungspraxis in Bezug auf computerimplementierte Erfindungen ist zu begrüßen. Die notwendige und sinnvolle Vereinheitlichung Patenterteilungspraxis darf aber nicht zu einer materiellen Ausweitung des Patentschutzes für Software führen.

Zentrales Abgrenzungskriterium für die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen muss der “technische Beitrag” sein. Nur damit lässt sich eine Qualitätskontrolle in der Patentierungspraxis gewährleisten und die Patentierung von so genannten Trivialpatenten verhindern.

Die Bundesregierung muss deshalb vor allem darauf hinwirken, dass die Brüsseler Richtlinie um eine klare Definition des technischen Beitrags ergänzt wird. Der Bundestag fordert außerdem den ausdrücklichen Verzicht auf gesonderte Programmansprüche sowie die Festschreibug eines “Interoperabilitätsprivilegs”. Nur unter diesen Voraussetzungen können die durch die mit der Richtlinie verfolgten ökonomischen und innovationsfördernden Effekte erreicht werden.

Mit der Entscheidung des Europäischen Parlaments am 6. Juli 2005 hat die lange und äußerst kontroverse Debatte um die Softwarepatente-Richtlinie ihren vorläufigen Abschluss gefunden. Zum ersten Mal in seiner Geschichte hat das Europäische Parlament eine Richtlinie in zweiter Lesung scheitern lassen. Angesichts der verhärteten Fronten in dieser außerordentlich
ideologisch geführten Auseinandersetzung ist die FDP der Meinung, dass keine Richtlinie besser ist als eine schlechte Richtlinie.

Insbesondere für mittelständische Unternehmen hätte eine Softwarepatente-Richtlinie in der vom Ministerrat beschlossenen Fassung unabsehbare wirtschaftliche Folgen gehabt. Das Europäische Parlament hat durch seine Ablehnung des vom Ministerrat vorgelegten Entwurfs den Weg frei gemacht für die notwendige Diskussion über ein europäisches Patentrecht aus einem Guss in dem dann auch eine sachgerechte Regelung der Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen ihren Platz haben kann.

Die Entscheidung des Europäischen Parlaments ist zugleich eine weitere Niederlage für die Bundesregierung, die bis zum Schluss und gegen den Willen aller Fraktionen im Bundestag den gemeinsamen Standpunkt des Ministerrates unterstützt hat.

4. Stichwort: Internet-Recht.
In letzten Jahren gab es immer wieder zwischendurch sog. “Abmahnwellen” (Missbrauch des Abmahnwesens) wo Unternehmen mit Hilfe von Rechtsanwälten diverse Webmaster, Webshopbetreiber und Portale mit Klagen und hohen Geldsummenforderungen überhäuft haben in der Hoffnung “schnelles Geld” zu machen. Was gedenkt die FDP gegen dieses “Dog Law”-Prinzip zu unternehmen?

Die sog. Abmahnung ist ein geeignetes Instrument, um die Wiederholung von Rechtsverletzungen auf vergleichsweise einfachem Wege außergerichtlich zu verhindern. Vor allem im Wettbewerbs- und im Immaterialgüterrecht hat die Abmahnung sich deshalb bewährt, und die FDP stellt sie im Grundsatz nicht in Frage. Wie jeder Rechtsbehelf birgt auch die Abmahnung naturgemäß ein gewisses Missbrauchsrisiko in sich, und das Internet und die mit ihm verbundenen Geschäftstätigkeiten eröffnen zusätzlichen Spielraum für einen solchen Missbrauch, der sich niemals vollständig ausschließen lässt.

Die Rechtsprechung hat in den vergangenen Jahren jedoch differenzierte Kriterien zu Beurteilung von Abmahnungen unter dem Gesichtspunkt der Missbräuchlichkeit entwickelt. Die FDP hier sieht zum gegenwärtigen Zeitpunkt deshalb keinen akuten rechtspolitischen Handlungsbedarf. Der Gesetzgeber ist zugleich jedoch in der Pflicht, die tatsächlichen Entwicklungen fortlaufend zu beobachten, um Fehlentwicklungen, die durch die Rechtsprechung nicht korrigiert werden können, frühzeitig zu erkennen. Die Liberalen werden sich aus Überzeugung und aufgrund ihrer Tradition dafür einsetzen, dass die Rechtspolitik in der kommenden Legislaturperiode sowohl im Bundestag als auch in der Bundesregierung den Einfluss hat, der ihrer
Bedeutung gerecht wird.

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9 Kommentare

  1. Mal abgesehen vom Inhalt: Wusste der Mensch, dass seine Antwort veröffentlicht wird? Falls ja, wären einige Tippfehler doch recht peinlich…

    Die erste Antwort finde ich im Übrigen auch vieel zu lang. Das hätte man doch genauso gut in drei Absätzen beantworten können… Politiker… *seufz*

    Übrigens auch von mir ein herzliches Dankeschön für die Frage-Aktion. Ich bin gespannt auf die weiteren Fortsetzungen. 🙂

  2. Wusste der Mensch, dass seine Antwort veröffentlicht wird?

    Ich habe in der Mail geschrieben, daß es veröffentlicht wird.

    Übrigens auch von mir ein herzliches Dankeschön für die Frage-Aktion.

    Bitteschön 🙂

  3. Fragen eines Webworkers an die Politik

    Vladimir Simovic – im Web besser bekannt als Perun – ist freier Webworker. Um sich ein Bild von den Wahlprogrammen der einzelnen Parteien im Bezug auf seine Berufsgruppe zu machen, hat er den Kölner Kandidaten einige Fragen zur Situation von Selbstst…

  4. […] Zu guter Letzt antwortet auch die SPD auf meine 4 Fragen zum Wahlprogramm. Allerdings sollte ich fairerweise sagen, daß ich vor fast 2 Wochen eine Mail von der SPD bekommen habe wo man sich für die späte Antwort entschuldigt und um etwas Geduld bittet. Die Antworten der anderen Parteien gibt es hier, hier, hier und hier. Für die Sozialdemokraten hat Herr Martin Dörmann (MdB) geantwortet: […]

  5. Peruns Blog » FDP antwortet (2) : Abmahnungen: kein rechtspolitischer Handlungsbedarf

    Perun hat das interessante Experiment gestartet, die Positionen einiger Parteien zu speziellen Themen bei Kleinstunternehmen und im Internetrecht abzufragen.
    Nach und nach trudeln auch Antworten ein.
    Zum Inhalt:
    Die FDP sieht zur aktuellen Abmahnprax…

  6. Vier Fragen

    Ende Juli schicke Perun vier Fragen, “die wahrscheinlich so ziemlich jeden Freelancer und Webmaster interessieren”, an alle größeren Parteien. Die Themen waren Förderung des Mittelstandes, Förderung der Selbstständigkeit, Softwarepate…

  7. Lapidarium42 » Blog Archive » Peruns Blog » FDP antwortet (2) : Abmahnungen: kein rechtspolitischer Handlungsbedarf sagt:

    […] Peruns Blog » FDP antwortet (2): 4. Stichwort: Internet-Recht. In letzten Jahren gab es immer wieder zwischendurch sog. “Abmahnwellen” (Missbrauch des Abmahnwesens) wo Unternehmen mit Hilfe von Rechtsanwälten diverse Webmaster, Webshopbetreiber und Portale mit Klagen und hohen Geldsummenforderungen überhäuft haben in der Hoffnung “schnelles Geld” zu machen. Was gedenkt die FDP gegen dieses “Dog Law”-Prinzip zu unternehmen? Die sog. Abmahnung ist ein geeignetes Instrument, um die Wiederholung von Rechtsverletzungen auf vergleichsweise einfachem Wege außergerichtlich zu verhindern. Vor allem im Wettbewerbs- und im Immaterialgüterrecht hat die Abmahnung sich deshalb bewährt, und die FDP stellt sie im Grundsatz nicht in Frage. Wie jeder Rechtsbehelf birgt auch die Abmahnung naturgemäß ein gewisses Missbrauchsrisiko in sich, und das Internet und die mit ihm verbundenen Geschäftstätigkeiten eröffnen zusätzlichen Spielraum für einen solchen Missbrauch, der sich niemals vollständig ausschließen lässt. Die Rechtsprechung hat in den vergangenen Jahren jedoch differenzierte Kriterien zu Beurteilung von Abmahnungen unter dem Gesichtspunkt der Missbräuchlichkeit entwickelt. Die FDP hier sieht zum gegenwärtigen Zeitpunkt deshalb keinen akuten rechtspolitischen Handlungsbedarf. […]

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