Die Antwort der SPD

Zu guter Letzt antwortet auch die SPD auf meine 4 Fragen zum Wahlprogramm. Allerdings sollte ich fairerweise sagen, daß ich vor fast 2 Wochen eine Mail von der SPD bekommen habe wo man sich für die späte Antwort entschuldigt und um etwas Geduld bittet. Die Antworten der anderen Parteien gibt es hier, hier, hier und hier. Für die Sozialdemokraten hat Herr Martin Dörmann (MdB) geantwortet:

Fragen & Antworten

1.Alle reden davon das der Mittelstand mehr Unterstützung bekommen soll, schön und gut, aber wie wird die Politik der SPD in den nächsten Jahren in Bezug auf die kleinen und ganz kleinen Unternehmer, die sich teilweise am Existenzminimum bewegen, aussehen?

2.Viele beschweren sich, dass die Quote der Selbständigen in der BRD zu niedrig sei. […] Wie schaut die Politik der SPD für die nächsten Jahre in punkto “Förderung der Selbständigkeit” aus?

Der Mittelstand bildet das Rückrad der deutschen Volkswirtschaft und ist für die Beschäftigungsentwicklung sowie für die Bereitstellung von Arbeitsplätzen von herausragender Bedeutung. Deshalb gehörte die Förderung des Mittelstandes zu einen der Kernpunkte unserer Politik in der letzten Legislaturperiode. Mit der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit initiierten Mittelstandsoffensive “pro Mittelstand” wollen wir Gründerinnen und Gründern sowie bestehenden mittelständischen Unternehmen das Leben erleichtern.

Dabei geht es vor allem um die Startverbesserung von Existenzgründern und Kleinunternehmen. Mit einer Anhebung der Umsatzgrenze auf 17.500 Euro werden Unternehmen von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Die Novelle der Handwerksordnung wird das Handwerksrecht zukunftssicher und “europafest” machen. Auf Betreiben der Bundesregierung ist sie im Wesentlichen durch zwei Gesetze grundlegend reformiert worden:

  • Das Ziel der großen HwO-Novelle soll die Strukturkrise des Handwerks überwinden helfen. Zentraler Ansatz war, den Meistervorbehalt als Berufsgangsvoraussetzung auf den engen Kreis der “gefahrgeeigneten” Handwerke zu beschränken, wobei auch die Ausbildungsleistung der Handwerke berücksichtigt wurde.
  • Die sog. kleine HwO-Novelle hat flankierende Funktion zu den beiden ersten Hartz-Gesetzen. Ziel ist vor allem die Erleichterung der Existenzgründung von Kleinunternehmen. Hiervon profitieren die “Ich-AG” ebenso wie andere kleinere handwerkliche Existenzgründungen, die derzeit oftmals unberechtigterweise den Vorwurf der unerlaubten Handwerksausbildung ausgesetzt sind.

Beide Gesetze tragen dazu bei, das Angebot für die Verbraucher zu verbessern. Das gilt insbesondere mit Blick auf kleinere Aufträge, die zurzeit häufig in Schwarzarbeit, in Eigenleistung oder gar nicht erbracht werden. Darüber hinaus wird im Rahmen der Novellierung des Handwerksrechts Existenzgründern, die unter dem Gewerbeertrag unter 25.000 Euro liegen, von Beitragszahlungen an die Industrie und Handelskammern bzw. Handwerkskammern befreit.

Die Verbesserung der sozialen Absicherung von Selbständigen, etwa durch die Einführung eines Pfändungsschutzes, schafft mehr Sicherheit für “gescheiterte” Unternehmer. Neben diesen Maßnahmen wurde im Juli 2003 die “Aktion GründerService Deutschland” gestartet. Ziel ist es, durch verbesserte Informations- und Beratungsangebote für Gründerinnen und Gründer die Bestandsfestigkeit von Unternehmensgründungen zu erhöhen.

Auch an die Erleichterung des unternehmerischen Generationenwechsels wurde gedacht: Gemeinsam mit den Verbänden und Kammern wurde mit der Kampagne “nexxt Initiative” die Beratung für die Unternehmensnachfolge verbessert.

Die Förderung der Selbständigkeit von Frauen durch eine bessere Beratung und Gründungsförderung wurde gemeinsam mit dem BMFSFJ und BMBF mit dem Aufbau einer bundesweiten “Agentur für Gründerinnen” die Beratung und Gründungsförderung gestärkt, um Frauen den Schritt in die Selbständigkeit zu erleichtern.

Nicht zu letzt wurde die Förderung von Existenzgründungen Selbständiger ausländischer Herkunft durch eine auf individuelle Bedürfnisse abgestimmte Beratung verbessert.

Einen weiteren wichtigen und notwendigen Baustein der Mittelstandsförderung sehen wir in der Sicherung der Finanzierung des Mittelstandes. Die erheblich gewandelte Ausgangslage auf den int. Märkten für Unternehmen und Banken erfordert die Ausweitung des Angebots eigenkapitalähnlicher Mittel auf möglichst breiter Basis.

Die Förderung der Berufsausbildung und Bindung von qualifiziertem Fachpersonal ist für einen Leistungsfähigen Mittelstand wie für die Wirtschaft von größter Bedeutung. Die Bundesregierung hat deshalb gemeinsam mit den Sozialpartnern den Modernisierungsprozess in der beruflichen Bildung fortgesetzt.

Um die Anzahl der auszubildenden Unternehmen zu erhöhen, hat die Bundesregierung die Ausbildungsverordnung für fünf Jahre ausgesetzt. Seit dem 1. August 2003 können alle persönlich und fachlich geeigneten Unternehmer ausbilden.

Mit der Initiative Bürokratieabbau wollen wir mittelständische Unternehmen und Existenzgründer eine schnell und effektiv arbeitende Verwaltung sowie verständliche Rechtsvorschriften bieten. Der Abbau bürokratischer Hemmnisse ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass Innovations- und Wachstumskräfte freigesetzt werden.

Im Kern konzentriert sich die “Initiative Bürokratieabbau” auf fünf Handlungsfelder, die für die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschlands und die Entlastung der Bürger besonders wichtig sind: Arbeitsmarkt und Selbständigkeit, Wirtschaft und Mittelstand, Forschung und Technologie, Zivilgesellschaft und Ehrenamt sowie Dienstleistungen und Bürgerservice.

Mit der Innovationsinitiative Mittelstand, die gemeinsam vom BMWA und BMBF erarbeitet wurde, sollen die Innovativkompetenz und Zukunftsfähigkeit mittelständischer Unternehmen weiter gestärkt werden. Der Aktionsplan enthält folgende Eckpunkte: Weiterentwicklung der Gründerförderung für technologieorientierte Unternehmen, die Weiterentwicklung der mittelstandsorientierten Technologieförderung sowie die Verbesserung des Wissenstransfers zwischen Wirtschaft und Forschung.

3.Wie steht die SPD zum Thema “Softwarepatente”? Vor allem im Bezug, dass der große Teil der kleinen und mittelständischen Unternehmen aus der IT-Branche gegen diese war und ist.

Die Frage der Patentierbarkeit von Software war von Anbeginn an von einer sehr kontroversen Debatte begleitet, an der sich auch zahlreiche interessierte Bürger und zivilgesellschaftliche Akteure beteiligt haben. Die SPD-Bundestagsfraktion hat diese Fragen sehr frühzeitig aufgegriffen und sich bereits in den Beratungen der Konferenz zum Europäischen Patentübereinkommen vom September 2000 positioniert (siehe Pressemitteilung unten). Gemeinsam mit der Bundesjustizministerin wurde die einfache Streichung des Patentierungsverbots von Computerprogrammen im EPÜ verhindert. Zudem hat die SPD-Bundestagsfraktion bereits 2001 eine erste Befassung des Bundestages durchgesetzt: Im Rahmen eines öffentlichen Expertengesprächs hat sich der Unterausschuss Neue Medien gemeinsam mit dem Rechtsausschuss über die Grenzen, aber auch Chancen und Risiken der Patentierbarkeit von Software informiert. Die Ergebnisse dieser Anhörung lassen sich in der Aussage zusammenfassen, dass ein europaweit einheitlicher Rechtsrahmen für die Patentierung sog. computerimplementierter Erfindungen wünschenswert sei. Dabei müsse jedoch sichergestellt werden, dass sowohl Logik- wie Trivialpatente verhindert als auch das erfolgsversprechende Open Source-Entwicklungskonzepte nicht beeinträchtigt werden.

Für die SPD-Bundestagsfraktion waren und sind in der Frage der Patentierbarkeit von Software daher stets folgende Eckpunkte entscheidend:

  • Eine Übernahme des amerikanischen Softwarepatentsystems ist auch aufgrund der bisherigen negativen Erfahrungen in den USA abzulehnen. Vor allem ist die Patentierbarkeit von Algorithmen und Geschäftsmethoden weiterhin auszuschließen.
  • Eine europäische Harmonisierung der Patentierungspraxis bei computerimplementierten Erfindungen ist sinnvoll, wobei allerdings materiell etwa im Vergleich zum Europäischen Patent-Übereinkommen (EPÜ) keine neuen oder abweichenden Tatbestände geschaffen werden sollten.
  • Jedes patentrechtliche Vorhaben im Softwarebereich hat die besonderen Interessen kleiner und mittlerer Unternehmen zu berücksichtigen, da in Deutschland wie in Europa die Softwarebranche nach wie vor mittelständisch geprägt ist.
  • Eine europäische Vorgabe darf die Rahmenbedingungen von alternativen Entwicklungs- und Maintenancekonzepten, insbesondere von Open Source-Projekten, nicht beeinträchtigen.
  • Eine europäische Vorgabe hat so genannte Trivialpatente, an denen sich die Debatte immer wieder entzündet hat, wirksam auszuschließen und eine hinreichende Erfindungshöhe zu gewährleisten. Diese umstrittenen Patente sind geeignet, die Patentpraxis insgesamt als Innovations- und Fortschrittsinstrument zu diskreditieren und die Akzeptanz zu gefährden.
  • Auch zur Identifizierung solcher Trivialpatente ist die bisherige, teilweise strittige Patentierungspolitik des Europäischen Patentamtes (EPA) zu evaluieren und unrechtmäßig erteilte Patente sind zu widerrufen.

Das Europäische Parlament hat ab 7. Juli mit seiner Ablehnung des gemeinsamen Standpunkts des Rates zur Softwarepatente-Richtlinie eindrucksvoll die Interessen der mittelständisch geprägten Softwareindustrie in Europa vertreten. Nun ist der Weg frei für einen Neuanfang und eine ergebnisoffene Diskussion zu Nutzen und Grenzen der Patentierbarkeit von computerimplementierten Innovationen.

4.Stichwort: Internet-Recht.
In letzten Jahren gab es immer wieder zwischendurch sog. “Abmahnwellen” (Missbrauch des Abmahnwesens) wo Unternehmen mit Hilfe von Rechtsanwälten diverse Webmaster, Webshopbetreiber und Portale mit Klagen und hohen Geldsummenforderungen überhäuft haben in der Hoffnung “schnelles Geld” zu machen. Was gedenkt die SPD gegen dieses “Dog Law”-Prinzip zu unternehmen?

Was Ihre Frage zum sog. “Dog-Low”-Prinzip” angeht besteht tatsächlich Handlungsbedarf, um den Missbrauch von Abmahnungen, speziell im Internet, einzudämmen. Zwar ist nach § 8 Abs.4 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) die Abmahnung missbräuchlich, wenn sie “vorwiegend dazu dient, gegen den zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen”, für die Betroffenen ist es dennoch oftmals schwierig zu erkennen, ob es sich bei der Abmahnung um einen sog. Serienabmahner handelt, den das Interesse am “schnellen Geld” lockt.

In Deutschland liegt das Problem vor allem darin, dass der finanzielle Anreiz, der “bezahlten Abmahnung” dazu ermuntert, äußerst groß ist. In anderen Ländern der EU hingegen, ist die Abmahnung dagegen kaum ein Thema, mit dem einfachen Grund, dass dort kein Geld für Abmahnungen verlangt werden kann.

Dennoch gibt es, natürlich auch Fälle, in der eine Abmahnung berechtigt sein dürfte, dies wird aber bei privaten Homepage-Betreiben oder Webmastern eher seltener der Fall sein. Da oftmals nur spektakuläre Fälle an die Öffentlichkeit kommen, ist nach meiner Meinung, zunächst zu prüfen, welches Ausmaß die Abmahnungen in den letzten Jahren tatsächlich angenommen haben.

Dabei ist auch zu klären, in welchem Zusammenhang die Abmahnungen mit dem finanziellen Interesse stehen. Zunächst erscheint es aber erforderlich, die Bürger besser über ihre Rechte und Pflichten aufzuklären, um es erst gar nicht zu einer Abmahnung kommen zu lassen. Die SPD-Fraktion wird sich nach meiner Auffassung in der nächsten Legislaturperiode dem Thema verstärkt annehmen müssen.

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