Datenschutz: Google Analytics kann ohne Einwände genutzt werden

Gute Neuigkeiten. Google Analytics darf ohne Einwände auf Websites in Deutschland eingesetzt werden. Das kann man in den Presseerklärungen von Google und von dem Datenschutzbeauftragten aus Hamburg lesen.

Allerdings muss man als Webmaster ein paar Sachen beachten:

  • In der Datenschutzerklärung muss erwähnt werden, dass man Google Analytics einsetzt.
  • Den Code von Analytics so einbinden, dass die IP “anoonymisiert” wird. Wie man das macht habe ich im Artikel Google Analytics: IP-Übertragung anonymisieren erklärt.
  • In den Datenschutzbestimmungen auf die Browser-Erweiterungen hinweisen, die die Funktion von Analytics deaktivieren.
  • Den folgenden Vertrag ausfüllen und abschicken.

Via Carsten

Nachtrag: folgende Blog-Artikel zum Thema finde ich sehr interessant:

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18 Kommentare

    1. @Joerg,

      du hast Recht. Das “Wir haben aktualisierte Nutzungsbedingungen eingeführt…” hörte sich für mich nicht danach an, als ob der Webmaster etwas aktiv unternehmen müsste. “Unterschreiben Sie diesen Vertrag” wäre klarer gewesen. 🙂

  1. Kleiner Nachtrag:

    RA Thomas Stadler über Sinn und Unsinn der Mitteilung der Hamburger Datenschützer. Wenn ich das richtig lese, ist RA Stadler der Ansicht, die Anonymisierung des letzten Octetts (Anonymize IP) genügt.

    http://goo.gl/A6hZF

  2. Hm, mal schauen ob ich mein Google Analytics Konto nun wieder reaktiviere oder nicht. 😉

    Ich meine mal, es ist definitiv schön das es jetzt eine Einigung auf Rechtlicher Basis gibt und die bisherige Grauzone verschwindet. Aber wie so oft in der Vergangenheit schon passiert, warte ich erst mal ab, ob da nicht doch noch was nachkommt an “Bedenken” oder dergleichen…

  3. Gibt es ein WordPress-Plugin, mit dem man die Anonymisierung erzielen kann?

    LG,
    David

  4. @Perun: Mir ging es da zunächst ähnlich wie Dir und ich dachte, es seien einfach die Nutzungsbedingungen angepasst worden, denen man ja zugestimmt hat.

    Ich werde die Vereinbarung aber nicht absenden. Die anderen Punkte habe ich schon umgesetzt und dass sollte genügen. RA Stadler hat mich da mit seinem Beitrag (http://goo.gl/A6hZF) nur bestärkt.

  5. Ich habe gerade ein anderes Plugin im Einsatz. Wie gestalte ich einen lückenlosen Wechsel, sodass möglichst wenig Daten auf der Strecke bleiben?

  6. Lesenswert hierzu ist auch der Beitrag von Kristian Köhntopp: Datenschutztheater: Google Analytics ist amtlich datenschutzkonform

  7. Die Geschichte ist vorerst nur für Hamburger Webseiten-Betreiber Pflicht.

    Zudem geht man einen Vertrag mit google ein, bei dem man als Webseiten-Betreiber dafür zu sorgen hat, das alles so läuft wie von den Hamburger ‘Datenschützer’ vorgeschrieben!

    Dafür gibts noch einen netten Artikel eines anderen Bloggers:

    Richard Joerges.

    Damit ist der Blogger mal wieder der Dumme! Denn die Löschung der bisher gesammelten Daten – und das wird ja auch gefordert – obliegt dem Betreiber, nicht google.

    Das heißt erstens: Eure bisherigen Statistiken sind für die Tonne, weil die Löschung angeblich nur dadurch zustande kommt, das man sein bisheriges Analytics-Konto löscht und ein neues aktiviert.

    Schlau ausgefädelt von den hohen Herren! In der Tat.

    Google unterschreibt einen Wisch, und legt dann die Hände in den Schoß während der Webseitenbetreiber in Haftung genommen wird.

    1. @Marcus,

      der Link von Richard war schon drin.

      Aber du hast Recht, man versucht mal wieder alles auf die Webmaster zu schieben.

  8. Die Frage die man sich auch stellen muss: Was bringt eine Erfassung von Statistik-Daten, wenn der Besucher die Erfassung im Browser per Add-on deaktivieren kann.

    Man weiß ja als Webmaster dann nicht wie viel Prozent der Besucher dieses Add-on nutzen und wie viele ohne das man es erfassen kann auf der eigenen Seite unterwegs waren.

    Damit wird in meinen Augen Analytics genau sio schwammig, wie es Alexa ist. Man kann zwar eine grobe Richtung erkennen aber wie genau die Daten sind, weiß man dann nicht mehr…

    Oder sehe ich da etwas verkehrt?

  9. Wenn Heute jemand bei der Bank einen Freistellungsauftrag ausfüllt oder sich erdreistet einen Minijob anzunehmen werden via Datenabgleich automatisch sämtliche Behörden darüber informiert, von der Krankenkasse übers Finanzamt bis zur ALG 2 Behörde jeder bekommt einen personifizierten Datensatz übermittelt und da werden nicht die letzten Octects der Sozialversicherungsnummer gestrichen.

    Vielleicht sollte die Hamburger Datenschützer einmal darüber nachdenken, lohnt sicht bestimmt.

    😉
    Helmut

  10. […] klang es ja unglaublich plötzlich die Meldung zu lesen, dass Google Analytics jetzt in Deutschland zugelassen ist und die Datenschützer offenbar nichts mehr daran auszusetzen haben. Wir wären jedoch nicht in […]

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